10. Dezember 2007, Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf – mehr Landungen ab 22 Uhr erlaubt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Ausweitung auf 33 Landungen in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) am Düsseldorfer Flughafen über das gesamte Jahr entsprechend der Betriebsgenehmigung bestätigt. Mit diesem Beschluss wurde eine Entscheidung des OVGs vom Juni 2006 aufgehoben, durch die die Koordinierung von 33 Landungen zunächst ausgesetzt worden war.

„Die Kapazitätsausweitung in der ersten Nachtstunde ist für die Airlines besonders wichtig, um ihre Tagesflugplanung entsprechend internationalen Standards effizient gestalten zu können“, so Christoph Blume, Sprecher der Flughafengeschäftsführung. „Mit der Entscheidung des Gerichts erhalten die Fluggesellschaften wichtige Planungssicherheit.“ Da die Regelung ab sofort gilt, kann bereits der Sommerflugplan 2008 auf Basis dieser zusätzlichen Start- und Landerechte koordiniert werden. Bislang waren in dieser Stunde 25 Bewegungen im Sommerflugplan und 15 Bewegungen im Winterflugplan zulässig.

Zum Hintergrund: Im November 2005 hatte der Düsseldorfer Flughafen eine neue Betriebsgenehmigung, die so genannte Anschlussgenehmigung, erhalten. Im Juni 2006 hatte das OVG die Vollziehung der Genehmigung zunächst in Bezug auf die Koordinierung von 33 Landungen in der ersten Nachtstunde per Eilbeschluss ausgesetzt. Das OVG bestätigte schließlich im Mai dieses Jahres die Rechtmäßigkeit der aktuellen Betriebsgenehmigung in vollem Umfang. Daraufhin beantragte der Flughafen die Aufhebung aller Eilbeschlüsse, durch die die Vollziehung der Genehmigung im Hinblick auf die Koordinierung in der ersten Nachtstunde gehemmt wurde. Diesem Antrag ist das Gericht gefolgt.



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