22. Januar 2009, Flughafen Hamburg

Weniger Nachtflüge am Flughafen Hamburg

Der Flughafen Hamburg verzeichnete für das Jahr 2008 deutlich weniger Flugbewegungen in der Zeit von 23.00 bis 24.00 Uhr als im Vorjahr: 998 Landungen und Starts fanden zwischen 23.00 und 24.00 Uhr statt – im Durchschnitt 2,7 Flüge in dieser Zeit pro Nacht. Im Jahr 2007 waren es noch 1.438 Flugbewegungen zwischen 23.00 und 24.00 Uhr gewesen. Dies entspricht einem Rückgang von rund 30 Prozent. Die Zahl der Flugbewegungen zwischen 0.00 und 6.00 Uhr ist 2008 im Vergleich zu 2007 um rund 48 Prozent ebenfalls deutlich zurückgegangen: Von 456 Flügen in 2007 auf 233 Flüge in 2008. Dieser Rückgang ist vor allem auf den Wegfall der nächtlichen Postflüge seit dem 31. März 2008 zurückzuführen.

Bei sämtlichen Abflügen und Ankünften handelte es sich um zulässige Flugbewegungen innerhalb der geltenden Betrieblichen Nachtflugregelung für Hamburg Airport. In der Stunde zwischen 23.00 und 24.00 Uhr dürfen verspätete Flüge, deren Ankunft oder Abflug eigentlich bis 23.00 Uhr geplant ist, gegen einen Entgeltzuschlag von 200 Prozent landen oder starten. Die Flüge zwischen 0.00 und 6.00 Uhr waren zum allergrößten Teil Hilfs- und Sanitätsflüge für die Hamburger Krankenhäuser.

Hintergrund: Nachtflugbeschränkungen am Hamburg Airport
Zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr herrschen am Flughafen Hamburg strengste Nachtflugbeschränkungen. Die Stunde von 22.00 bis 23.00 Uhr zählt zur genehmigten normalen Betriebszeit des Flughafens. Allerdings greifen hier schon die lärmabhängigen Start- und Landeentgelte mit einem Aufschlag von 100 Prozent. Diese Maßnahme soll Airlines zum pünktlichen Landen animieren und Nachbarn vor unnötigem Lärm schützen. In der Zeit von 23.00 bis 24.00 Uhr beträgt der Aufschlag auf die Entgelte 200 Prozent. Diese Stunde dürfen die Airlines nicht einplanen, dürfen sie aber für unabdingbare Verspätungen nutzen. In der Zeit zwischen 24.00 Uhr und 6.00 Uhr dürfen nur verspätete Flüge nach Hamburg kommen bzw. Hamburg verlassen, die durch den Lärmschutzbeauftragten der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt sind. (Flughafen Hamburg)



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