Weitreichender Nachtflugbetrieb am BBI genehmigt
Flughafen-Chef Prof. Dr. Rainer Schwarz wertet die heutige Entscheidung der brandenburgischen Luftverkehrsbehörde zu den Nachtflügen am BBI als „weiteren Schritt für das wichtigste Zukunftsprojekt der deutschen Hauptstadtregion, den Bau des Airports Berlin Brandenburg International BBI. Die Entscheidung ist gefallen: Flughafen, Airlines und Anwohner wissen nun, woran sie sind.“
Nach der Entscheidung ist ein weitreichender Flugbetrieb von 5.30 bis 6 Uhr sowie von 22 bis 23.30 Uhr möglich – hier überwiegt nach Einschätzung der Behörde das öffentliche Interesse gegenüber den Lärmschutzbelangen der Anwohner. Für die halbe Stunde vor Mitternacht hat die Behörde eine Verspätungsregelung verfügt. Für verfrüht in Berlin eintreffende Flüge gibt es ab 5 Uhr die Möglichkeit zu landen, um unnötigen Kerosinverbrauch zu vermeiden. Reguläre Linienflüge sind in der Kernnachtzeit von 0 bis 5 Uhr ausgeschlossen. Durchschnittlich werden 77 Flugbewegungen in den so genannten Tagesrandzeiten zwischen 22 bis 24 und 5 bis 6 Uhr erwartet. „Die Airlines haben den Bedarf für Flüge in den Randzeiten klar nachgewiesen. Mit der Entscheidung trägt die Behörde der Tatsache Rechnung, dass die Tagesrandzeiten für einen wirtschaftlichen Flugbetrieb heutzutage unabdingbar sind“, sagte Schwarz. „Diese Auffassung setzt sich derzeit in Europa immer stärker durch.“
Berlins Flughafen-Chef übte jedoch auch Kritik am Entschluss der Potsdamer Behörde: „Kurz- und mittelfristig können die Airlines und wir mit dem Beschluss sicher gut leben. Langfristig jedoch wird uns die strikte Kontingentierung zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr im weiteren Wachstum hemmen.“ Die Behörde erlaubt in diesem Zeitfenster eine maximale Anzahl von durchschnittlich 31 Flugbewegungen.
Zudem hat die Behörde entschieden, das Nachtschutzgebiet sowie den Bereich für die Entschädigung der Außenwohnbereiche zu vergrößern. Schwarz: „Darauf haben wir uns seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 vorbereitet. Wir stellen uns ganz bewusst unserer Verantwortung für die Region und werden rund 140 Millionen Euro in einen möglichst weitreichenden Schallschutz unserer Nachbarn investieren.“
Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2006 letztinstanzlich den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Hauptstadt-Airport BBI genehmigt und dabei Nachbesserungen beim Lärmschutz gefordert. Die Planfeststellungsbehörde hatte daraufhin entschieden, zur Vervollständigung der BBI-Planungsunterlagen ein sogenanntes Planergänzungsverfahren in die Wege zu leiten. Die Berliner Flughäfen haben die Bauarbeiten für den BBI im September 2006 begonnen. Im Frühjahr 2010 steht bereits das Richtfest für das BBI-Terminal an. Im Oktober 2011 wird der neue Hauptstadt-Airport seinen Betrieb aufnehmen. (Flughafen Berlin-Schönefeld)
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