17. November 2009, New York

„Google Books“ einigt sich in New York

In dem Verfahren um das Projekt „Google Books“ haben die Parteien – die US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände und Google – am Freitagabend einen geänderten Vergleichsvorschlag dem New Yorker Gericht vorgelegt, das für die Billigung dieses Vergleichs zuständig ist. Eine aus deutscher Sicht wichtige Änderung betrifft den Anwendungsbereich dieser Vereinbarung:
Betroffen von diesem Vergleich sind danach nur noch Werke, die entweder in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder im Vereinigten Königreich veröffentlicht oder aber in den Vereinigten Staaten bei der dortigen Urheberrechtsbehörde registriert wurden.Staatsminister Bernd Neumann hatte als erster aus dem politischen Bereich eine Einmischung der Bundesregierung vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte dann Ende August mit einem sog. „amicus curiae brief“ an das Gericht in New York Einwände und Bedenken gegen den zuvor von den Parteien vorgelegten Vergleichsvorschlag geltend gemacht.

Dazu äußerte sich der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann: „Im Ergebnis ist der geänderte Vergleichsvorschlag für deutsche Autoren und Verleger ein Schritt in die richtige Richtung. Nach der geänderten Fassung wäre ein erheblicher Teil der Rechteinhaber deutschsprachiger Werke nicht mehr von dem Vergleich betroffen. Bereits diese Änderung zeigt, dass kritische Stimmen aus Europa – insbesondere aus Frankreich und Deutschland – an den entscheidenden Stellen Gehör gefunden haben. Nicht zuletzt das US-Justizministerium hat unsere Bedenken in vielen Punkten geteilt. Trotz dieser für viele deutsche Autoren und Verleger wichtigen Änderung ist es unerlässlich, dass auch im weiteren Verfahren die Änderungen einer erneuten genauen Prüfung unterzogen werden. Wir können uns aber nicht auf die Kritik an dem Verfahren beschränken, sondern müssen die Voraussetzungen für die Digitalisierung unseres kulturellen Erbes klären. Ein zentrales Thema auf dem in wenigen Tagen anstehenden europäischen Kultur- und Medienministerrat wird die Digitalisierung von kulturellen Inhalten in Europa sein. Nicht zuletzt die Frage der sog. „verwaisten Werke“ bedarf für den Fortschritt der Europäischen Digitalen Bibliothek und der nationalen digitalen Bibliotheken dringend einer Lösung.“ (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)



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