4. Dezember 2009, Schleswig-Holstein

Nordkirchen klagen gegen Bäderverordnung

Unverständnis bei Tourismusverantwortlichen aus Schleswig-Holstein

Aus aktuellem Anlass hat der Tourismusverband Schleswig-Holstein (TVSH) gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein sowie dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Schleswig-Holstein und der Tourismus-Agentur ein Positionspapier „Pro Bäderverordnung“ veröffentlicht.

Dazu Volker Popp, Vorsitzender des TVSH: „Wir bedauern sehr, dass die Kirchen den gemeinsam erarbeiteten Kompromiss zur Sonntagsöffnung in ausgewählten Tourismusorten verlassen wollen.“ Die Bäderverordnung ist für das Urlaubsland Schleswig-Holstein von immenser wirtschaftlicher Be-deutung, insbesondere Tagesgäste und Kurzurlauber kommen gezielt an den Nachsaison-Wochenenden in den Norden. Da beleben die Sonntagsöffnungen die Tourismusorte, tragen zum Umsatz im Einzelhandel bei und bieten den Gästen aus dem In- und Ausland neben dem Versorgungsaspekt Urlaubserlebnis durch hohe Dienstleistungsqualität. In Timmendorfer Strand zum Beispiel werden an einem Wochenende höhere Umsätze erzielt als innerhalb einer Woche.

Die touristischen Akteure können die Klage der Nordkirchen nicht nachvollziehen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen gute Rahmenbedingungen geschaffen werden. „Angesichts der großen Bedeutung, die der Schleswig-Holstein-Tourismus für Wirtschaft und Arbeitsplätze hat, würde eine Einschränkung der bestehenden und bewährten Bäderverord-nung gravierende Folgen haben“, so Peter Michael Stein, Hauptgeschäftsführer der IHK Flensburg, Federführer Tourismus der Industrie- und Handelskammern und Aufsichtsratsvorsitzender der TASH. Enttäuschend ist aus Sicht der Tourismusorganisationen, dass die Kirchen mit ihrer Klage die langjährige kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit belasten und nicht das Gespräch mit den Beteiligten gesucht haben. „Möglicherweise fürchten die Kirchen, dass Gespräche deutlich gemacht hätten, dass ihr Vorstoß Existenzen und Arbeitsplätze gefährdet“, so Peter Michael Stein weiter.

TVSH, IHKs, DEHOGA und TASH sehen in der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des schleswig-holsteinischen Tourismus. „Längere Öffnungszeiten ermöglichen entspanntes Einkaufen, das neben der Erholung in intakter Natur und dem Besuch kultureller Veranstaltungen zu den wichtigsten Erwartungen unserer Gäste gehört“, führt Volker Popp weiter aus. „Der Trend im Tourismus geht zu kürzeren Reisen, und Kurzreisen finden zum Großteil am Wochenende statt. Gerade diese Gästegruppe ist sehr aktiv und erlebnisorientiert, ‚Shopping’ spielt dabei neben dem Besuch von Restaurants und Cafes eine große Rolle. Auch in der Nebensaison oder bei schlechtem Wetter ist das Einkaufen eine zentrale Urlaubsaktivität“, so Peter Bartsch, Präsident DEHOGA Schleswig-Holstein.

Sollte der tragfähige Kompromiss zur Bäderverordnung von den Kirchen einseitig aufgekündigt werden, sind aus Sicht der Tourismusorganisationen auch bisher gut funktionierende Modelle der Zusammenarbeit, z.B. Rücksichtnahme auf Kirchgangszeiten bei der Planung von örtlichen Veranstaltungen, die Veröffentlichung von kirchlichen Veranstaltungen oder gemeinsame Aktionen gefährdet. (sh-na)



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