11. Dezember 2009, ADAC

Unfallschuld bei Mietwagen ohne Winterreifen trägt Mieter

Auch Mietautos brauchen im Winter Reifen, die für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignet sind. Der Mieter trägt mit seiner Reifenwahl beim gemieteten Auto die Verantwortung. Kommt es bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter – trotz Vollkaskoschutz – hohe Forderungen zukommen.

Der ADAC empfiehlt, sich bereits bei der Reservierung bestätigen zu lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist. Eine Reservierung für entsprechende Winterausrüstung sollte mindestens 48 Stunden vor der Anmietung erfolgen.

Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Daher sind die Autovermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Bei der Reservierung kann für Winterausrüstung ein Aufpreis verlangt werden.

Kann der Vermieter beim Abholen des Autos und bei winterlichen Straßenverhältnissen kein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung stellen, so ist der Mieter berechtigt, die Abnahme zu verweigern, weil der Pkw nicht verkehrssicher ist, oder er kann darauf bestehen, ein wintertaugliches Fahrzeug zu erhalten

Die ADAC-Kooperationspartner Hertz und Sixt haben den größten Teil ihrer Mietwagenflotte mit Winterreifen ausgerüstet. Speziell in den Regionen mit höherer Schneefallwahrscheinlichkeit stehen genügend Autos mit Winterpneus zur Verfügung. Alle ADAC-ClubMobile – die Mietwagen vom ADAC – sind an über 200 Stationen im Bundesgebiet anmietbar und verfügen über wintertaugliche Bereifung. (ADAC)



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