Deutsche Flugsicherung gibt erste Lufträume für Instrumentenflüge frei
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Aschewolke ist der untere Luftraum an den Flughäfen Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld für Instrumentenflüge (IFR-Flüge) bis auf weiteres freigegeben. Die Wetterprognosen sprechen dafür, dass im Laufe des Tages weitere Lufträume freigegeben werden können.
Derzeit kann die DFS an den Flughäfen Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld IFR-Flügen im unteren Luftraum die Freigabe erteilen. Im übrigen Bundesgebiet sind IFR-Flüge im unteren Luftraum (bis 7,5 Kilometer Höhe) derzeit nicht möglich. Allerdings lassen die Wetterprognosen erwarten, dass im Laufe des Tages weitere Lufträume für den IFR-Verkehr freigegeben werden können.
Unabhängig von den geltenden Beschränkungen für IFR-Flüge im unteren Luftraum können an den Flughäfen in Deutschland weiterhin Starts und Landungen nach Sichtflugregeln (VFR-Flüge) stattfinden. Dies gilt am Tag wie in der Nacht – sofern die Voraussetzungen dies zulassen. Zum einen muss an den Flughäfen gute Sicht herrschen, damit VFR-Starts und –Landungen erfolgen können. Zum anderen müssen die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein; an dem Flughafen darf es also keine Nachtflugbeschränkung geben.
Grundlage für die Maßnahmen der DFS sind die aktuellen Informationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Eine Verlängerung oder vorübergehende Lockerungen der IFR-Beschränkungen werden immer wieder überprüft. Dazu hat die DFS einen Krisenstab eingesetzt. Er berät sich regelmäßig mit den Experten von BMVBS, DWD, Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und Eurocontrol. (DFS)
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