2. Juni 2010, Flughäfen Berlin

Aktuelle Zeitplanung beim Bau des Airport Berlin Brandenburg International BBI

Seit dem Wochenende berichten mehrere Medien über die Zeitplanung für den neuen Airport Berlin Brandenburg International BBI. In diesem Zusammenhang wurde auch der unzutreffende Vorwurf laut, die Berliner Flughäfen hätten über Wochen Informationen unter Verschluss gehalten.

Hierzu informieren die Berliner Flughäfen:

Nach bisherigem Planungsstand ist vorgesehen, dass der BBI am 30. Oktober 2011 in Betrieb gehen wird. Die Berliner Flughäfen untersuchen derzeit jedoch aufgrund aktueller Erkenntnisse der vergangenen Tage intensiv zwei Themen:

Die Planungen für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Im Dezember 2004 wurden die Generalplanerleistungen für das BBI-Teilprojekt „Fluggastterminal“ an die Planungsgemeinschaft Flughafen Berlin Brandenburg International (kurz: pg bbi) vergeben. Diese bestand zum damaligen Zeitpunkt aus:

-J.S.K. International Architekten und Ingenieure GmbH
-gmp Generalplanungsgesellschaft mbH
-IGK-IGR Ingenieurgesellschaft Kruck mbH

Die IGK-IGR war als Gesellschafter der pg bbi für die Planungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) verantwortlich. Am 08.02.2010 wurde für die Firma der Insolvenzantrag gestellt. Die Flughafengesellschaft wurde am gleichen Tag informiert. Wie vertraglich vereinbart, verblieb die planerische Gesamtverantwortung und die gesamtschuldnerische Haftung für die TGA bei der pg bbi.

Die pg bbi sagte seit dem 11.02.2010 und zuletzt am 19.05.2010 in mehreren Gesprächen und Schreiben zu, die kompletten Planungsleistungen einschließlich der nach der IGK-Insolvenz fehlenden TGA-Planungen so erbringen zu können, dass die Gesamtzeitplanung zu halten sein würde.

Im Gegensatz zu dieser Aussage erhielten die Berliner Flughäfen ebenfalls am 19.05.2010 ein Schreiben des BBI-Projektsteuerers WSP CBP Airport GmbH (CBP), in dem auf eine Gefährdung des Zeitplans durch die Insolvenz-bedingten Verzüge bei der TGA-Planung hingewiesen wurde.

Am 25.05.2010 wurden diese divergierenden Einschätzungen – auch unter Hinzuziehung eines externen von der Flughafengesellschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens – in der Geschäftsführung der Berliner Flughäfen erörtert.

Die Auswirkungen der am 29. April 2010 in Kraft getretenen Verordnung der Europäischen Kommission zur Veränderung der Sicherheitsstandards in der Luftfahrt

Die EU-Kommission hat in ihrer Verordnung bekanntgegeben, ab April 2013 wieder Getränke und andere Flüssigkeiten im Handgepäck von Passagieren zuzulassen. Dafür ist voraussichtlich der Einsatz größerer Prüfgeräte als der heute üblichen Scanner notwendig.

Bereits vor Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung gab es im März und April 2010 Gespräche zwischen den Berliner Flughäfen und der Bundespolizei, um die Folgen der Verordnung abschätzen zu können.

Am 25.05.2010 präsentierte die Bundespolizei bei den Berliner Flughäfen ihre konkretisierte Prognose zu den Konsequenzen der EU-Verordnung. Sie kam zu dem Schluss, dass die Umsetzung der Verordnung zu einer Verdoppelung des Flächenbedarfs beim Sicherheitsbereich des BBI führt. Dies führt zu Platzproblemen an den BBI-Sicherheitsschleusen und hat erheblichen Einfluss auf die Konfiguration des BBI-Terminals.

Gemeinsam mit den BBI-Architekten und der Bundespolizei bewerten die Berliner Flughäfen die Folgen der künftigen Handgepäck-Regeln und suchen intensiv nach Lösungen, die im Zeit- und Budgetrahmen liegen.

Prüfauftrag erteilt

In der Aufsichtsratssitzung der Berliner Flughäfen am 26.03.2010 kamen beide nach Vorliegen der damaligen Erkenntnisse nicht zeitkritischen Themen zur Sprache.

Am 26.05.2010 erteilte der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Berliner Flughäfen, Klaus Wowereit, der Geschäftsführung der Berliner Flughäfen aufgrund der aktuellen Erkenntnisse der vergangenen Tage den Auftrag, beide Themen intensiv zu prüfen und belastbare Lösungsvorschläge zur Sitzung des Projektausschusses am 11.06.2010 zu erarbeiten, so dass der Aufsichtsrat am 25.06.2010 entscheiden kann. (Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH)



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