Neue Antragsfristen für den Schallschutz am BBI
Der BBI wird am 3. Juni 2012 seinen Betrieb aufnehmen. Damit ergeben sich auch für den Antrag auf Schallschutz neue Fristen: Die Berliner Flughäfen weisen darauf hin, dass für alle bis zum 2. Juni 2011 gestellten Anträge – also ein Jahr vor BBI-Eröffnung – die Voraussetzungen zur baulichen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum Schallschutz bis zur BBI-Inbetriebnahme geschaffen werden. Letztlich können anspruchsberechtigte Anwohner ihren Antrag auf Schallschutz bis zum Jahr 2017 einreichen – fünf Jahre nach BBI-Eröffnung. Der Zeitraum von der Antragstellung bis zur baulichen Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen beträgt etwa ein Jahr.
Der Weg zum Schallschutz
Neue Fristen, gleiches Prozedere: Das Antragsverfahren ist klar, einfach und transparent geregelt. Von der Antragstellung bis zur Rechnungslegung sind es sechs Schritte:
Formlose Antragsstellung
Schalltechnische Objektbeurteilung
Kostenerstattungsvereinbarung (KEV)
Beauftragung der Baufirma
Abnahme und Mittelverwendungsprüfung
Bezahlung der Rechnung
Art und Umfang des Anspruchs werden nach Antragstellung individuell ermittelt. Qualifizierte Ingenieurbüros begutachten jedes anspruchsberechtigte Objekt und die nach Tag- und/oder Nachschutzgebiet jeweils anspruchsberechtigten Räume.
Schallschutzbus wieder on Tour
Fragen rund um die Antragstellung, aber auch zu den Schalldämmlüftern, zu den Schutz- und Entschädigungsgebieten oder zu baulichen Maßnahmen im Einzelnen wurden in den zurückliegenden Wochen zahlreich vor Ort im Schallschutzbus beantwortet. Dabei wurde deutlich, wie wichtig dieser Infoservice für die Anwohner ist. Zwischen Ende April und Anfang Juni nutzten etwa 2.500 Besucher das besondere Service-Angebot der Berliner Flughäfen. Ab Herbst fährt der BBI-Schallschutzbus deshalb wieder durch die Umlandgemeinden und informiert vor Ort zu allen Fragen rund um das Schallschutzprogramm. Die betreffenden Orte und Termine werden nach der Sommerpause bekannt gegeben.
Grundsätzlich gilt, wenn Sie Fragen haben: Fragen Sie! Alle allgemeinen und häufig gestellten Fragen beantworten die Schallschutzbroschüre, die Internetseite http://www.berlin-airport.de/DE/GruenerFlughafen/SchallschutzprogrammBBI/index.html sowie unsere Mitarbeiter in der airportworld. Für fachliche und individuelle Detailfragen ist Ihr Ingenieurbüro Ihr Ansprechpartner.
Aktuelle Antragszahlen
Bis heute haben rund 13.600 der 25.500 anspruchsberechtigten Haushalte ihre Anträge auf Schallschutzmaßnahmen gestellt. Annähernd 8.500 Anträge sind derzeit in Bearbeitung. Knapp 400 Kostenerstattungsvereinbarungen sind sowohl von den Berliner Flughäfen als auch von den Wohnungseigentümern unterschrieben, so dass die bauliche Umsetzung beginnen kann.
Bei den besonderen Einrichtungen (Kitas, Schulen, Pflegeheime u.ä.) liegen für die 39 anspruchsberechtigten Objekte 30 Anträge vor. 26 Anträge werden derzeit bearbeitet. Drei Einrichtungen haben ihren baulichen Schallschutz bereits erhalten. In den kommenden Tagen und den Sommerferien wird mit der baulichen Fertigstellung von weiteren fünf Einrichtungen gerechnet. (Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH)

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