23. Juli 2010, Reiseveranstalter

Keine Stornogebühren für verpasste Reisen wegen Zugverspätung

Mancher Reiseveranstalter macht seinem Kunden ein nettes Zusatzangebot und hat für die Anreise zum Urlaubsflug ein sogenanntes „Rail&Fly“-Ticket im Portfolio. Dieses beinhaltet die Anreise mit der Bahn zum Flughafen. Doch wenn der Zug Verspätung hat und der Urlauber deshalb seine Reise nicht antreten kann, gehen die Kosten zu Lasten des Veranstalters, dies entschied kürzlich das Landgericht Frankfurt.

In dem konkreten Fall hatte der Kläger bei einem Veranstalter eine Pauschalreise mit „Rail&Fly“-Ticket gebucht, mit dem er zum Flughafen Frankfurt reiste. Für die Fahrt hatte er einen Zeitpuffer von drei Stunden eingeplant, doch auf dem Weg kam es zu massiven Verspätungen seitens der Bahn. Eine Dreiviertelstunde vor Abflug traf der Reisende schließlich am Airport in der hessischen Landeshauptstadt ein, doch der Check-in war bereits geschlossen. Da es nur noch aufpreispflichtige Ausweichflüge gab, trat er von seiner Reise zurück. Der Veranstalter wollte daraufhin von ihm 90% des Reisepreises als Stornogebühren einziehen.

Mit seiner Klage vorm Landesgericht Frankfurt gegen diese Praxis bekam der Mann Recht. Das Gericht entschied, dass die Verspätung der Deutschen Bahn dem Veranstalter zuzurechnen sei, auch ein Passus, der dem Kunden die Verantwortung für die rechtzeitige Anreise überträgt, ändere daran nichts, entschieden die Richter. (RNO)



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