Deutsche Bahn schreibt soziale Fairnessstandards bei Subunternehmen fest
Heute wurde in Frankfurt/Main von Gewerkschaften und Arbeitgebern ein Fairnessabkommen für die Bereiche Gleissicherung, Fahrzeugreinigung, Infrastrukurelles Facility Management und Sicherheitsdienstleistungen unterzeichnet.
In ihren Ethik-Konzerngrundsätzen hat die Deutsche Bahn als werteorientiertes Unternehmen ihre Standards und Erwartungen an das tägliche Handeln bereits verbindlich festgeschrieben. Damit hat sich die DB verpflichtet, prekäre Beschäftigungsbedingungen zu verhindern und Lohn- und Sozialstandards einzuhalten.
Das Fairnessabkommen ist ein klares Signal an die Unternehmen, die sich auf Ausschreibungen der Deutschen Bahn zu den eingangs erwähnten Leistungen bewerben. Die Subunternehmen müssen sich bereits heute in den Verträgen mit der DB verpflichten, Lohn- und Sozialstandards einzuhalten, Mitarbeiter einzusetzen, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und die notwendige Sicherheitsunterweisung erhalten haben. Gleiches gilt für die Auftragnehmer von Vertragspartnern der Deutschen Bahn. Verstöße gegen diese Vertragsbestimmungen hat die DB in der Vergangenheit geahndet und wird dies auch in Zukunft tun.
Unterzeichner sind mobifair e. V., Deutsche Bahn, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe), die Gewerkschaften Transnet, GDBA und ver.di, der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsdienstleister (BDWS) sowie die Überwachungsgesellschaft Gleisbau (ÜGG). (Deutsche Bahn)
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