20. September 2010, Deutsche Bahn

Europäisches Eisenbahnrecht weiter vereinheitlicht

Die Europäische Kommission hat am freitag einen Gesetzgebungsvorschlag zur Neufassung des europäischen Eisenbahnrechts vorgelegt. Die DB AG begrüßt die Initiative der Kommission, das europäische Eisenbahnrecht weiter zu vereinheitlichen. Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der DB AG: „Zur Förderung des Eisenbahnverkehrs in Europa brauchen wir harmonisierte europäische Rahmenbedingungen. Nationale Einzellösungen helfen uns hier nicht weiter.“ Es gelte jetzt, in zentralen Bereichen zu europaweiten Lösungen zu kommen. Dies betrifft insbesondere den unbehinderten Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sowie die Herstellung eines vergleichbaren Regulierungsniveaus in Europa.

Wichtig ist aus Sicht der DB AG, dass das Europäische Parlament und der Sektor bei dem vorgelegten Gesetzgebungsvorhaben und zukünftigen Änderungen ausreichend einbezogen werden. Aus diesem Grund sollten zentrale Regelungsgegenstände wie der Umfang der Regulierung und Fragen der Infrastrukturfinanzierung aus den Anhängen in den eigentlichen Gesetzestext verschoben werden.

Neben den im Gesetzgebungsvorschlag der Kommission angesprochenen Inhalten sieht die DB AG weitere Themen als entscheidend für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnmarkts an. Hierzu gehören insbesondere die vollständige Liberalisierung des Schienenpersonenverkehrsmarktes, die Stärkung der Kompetenzen der Europäischen Eisenbahnagentur zum Ausschluss von Diskriminierungen im technischen Bereich, die Sicherung einer ausreichenden Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur und die Schaffung fairer intermodaler Wettbewerbsbedingungen. Auch diese Themen sollten zeitnah auf europäischer Ebene angegangen werden. Die DB AG begrüßt, dass die Wichtigkeit der vorstehenden Themen von der Kommission in der begleitenden Mitteilung zu ihrem Gesetzgebungsvorschlag betont wird und ermutigt die Kommission, entsprechende europäische Initiativen umzusetzen. (Deutsche Bahn)



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