17. November 2010, Reisebranche

Reise-Anzahlungen in vollem Umfang abgesichert

Der Deutsche ReiseVerband (DRV) weist darauf hin, dass entgegen anderslautenden Medienberichten Kundengelder bei Veranstalterreisen in vollem Umfang abgesichert sind. Das heißt, dass bereits die Anzahlung, die ein Kunde für eine Reise leistet, versichert ist. Denn bei Buchung der Reise erhält der Kunde vom Reiseveranstalter oder Reisevermittler einen gültigen Sicherungsschein ausgehändigt. Mit diesem informiert der Veranstalter seinen Kunden, bei welchem Versicherungsunternehmen er für den Fall einer Insolvenz versichert ist. In der Regel leistet der Kunde bei Buchung einer Reise im Reisebüro oder beim Reiseveranstalter eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises.

Der Reiseveranstalter ist laut Paragraph 651 k BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder gegen die eigene Insolvenz abzusichern sowie sicherzustellen, dass dem Reisenden notwendige Rückreisekosten im Falle einer Insolvenz erstattet werden. (DRV Deutscher ReiseVerband e.V.)



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