24. November 2010, Air Berlin

Gericht verbietet Pilotenstreik bei Air Berlin

Der für Mitte dieser Woche angekündigte Streik bei Air Berlin wird nicht statt finden. Das Arbeitsgericht Frankfurt untersagte den von der Pilotenvereinigung Cockpit (VC) organisierten Arbeitskampf auf Antrag der Fluggesellschaft. Der Streik sollte sich über das gesamte Bundesgebiet erstrecken.

Air Berlin kritisierte in ihrem Antrag auf Einstweilige Verfügung, dass bei der Urabstimmung für den Streik nur über einen Teil der Ende August erzielten Verhandlungsergebnisse gestimmt wurde. Dies erachtete die Airline als ungültig. Nach einem zunächst im Konsens verfassten Vorvertrag, war es bei der Ausarbeitung desselben zu unterschiedlichen Auslegungen der Vereinbarungen gekommen. Einen Kompromiss während der Gerichtsverhandlung hatte VC des Weiteren abgelehnt. Die vorsitzführende Richterin untersagte daraufhin den Streik.

Bei den seit Monaten andauernden Tarifverhandlungen zwischen Cockpit und Air Berlin geht es vor allen Dingen um verbesserte Dienst- und Bereitschaftszeiten für die Mitarbeiter sowie um einheitliche Arbeitsbedingungen für die Piloten aller Tochterfirmen der Air Berlin. (RNO)



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