ADAC informiert über neuen Ottokraftstoff E10
Das neue Jahr startet an den Tankstellen mit neuen Kraftstoffsorten. Den Benzinsorten mit 91, 95 und 98 Oktan können dann statt fünf bis zu zehn Prozent Ethanol beigemischt werden. Man erkennt die neuen Sorten an den Aufklebern „Normal E10 schwefelfrei“, „Super E10 schwefelfrei“ beziehungsweise „Super Plus E10 schwefelfrei“ auf der Zapfsäule. Zusätzlich müssen hier weitere Hinweise – etwa „Enthält bis zu 10 Prozent Bioethanol“ – deutlich sichtbar angebracht sein. Der ADAC rät den Autofahrern den neuen Biokraftstoff mit mehr Ethanol nur dann zu tanken, wenn ganz sicher feststeht, dass er dem eigenen Auto nicht schadet. Welche Autos bedenkenlos E10 fahren können, erfährt man im Internet unter www.adac.de/e10. Im Zweifelsfall sollte weiterhin Kraftstoff mit geringerem Ethanolgehalt – also E5 – getankt werden.
Eine Umrüstung nicht E10-tauglicher Fahrzeuge ist praktisch unmöglich und wäre auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Von der Verwendung spezieller Additive, die die E10-Tauglichkeit auch bei nicht „freigegebenen“ Modellen gewährleisten sollen, ist ebenfalls abzuraten – es existieren dafür keine Freigaben der Fahrzeughersteller.
Mehr Bioethanol im Benzin verteuert die Herstellungskosten der Kraftstoffe nur geringfügig. Ein unverhältnismäßiger Anstieg der Kraftstoffpreise ist nach Auffassung des ADAC nicht akzeptabel. Dies gilt sowohl für E10- wie auch für E5-Kraftstoffsorten. Der ADAC hat die Bundesregierung deshalb aufgefordert, eine ausreichende Markttransparenz und -überwachung sicherzustellen, um unangemessene Preisentwicklungen gerade auch bei Super E5 auszuschließen. Im Sinne der Preistransparenz und der Förderung des Wettbewerbs wird der ADAC die Preisgestaltung nach Einführung von E10 genau verfolgen und mögliche Fehlentwicklungen thematisieren.
In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, E5-Sprit weiterhin anzubieten. Ausnahmeregelungen sind nur für sehr kleine Tankstellen vorgesehen. Damit wurde eine wichtige Forderung des ADAC zum Thema „Bestandschutz“ voll umgesetzt.
Wer ein nicht E10-taugliches Auto versehentlich mit dem neuen Kraftstoff betankt, sollte den Tankvorgang sofort abbrechen und den Rest mit E5 auffüllen. Bereits eine einzige Fehlbetankung könnte zu kostspieligen Schäden an Bauteilen des Kraftstoffsystems führen.
Nachdem in anderen europäischen Ländern bezüglich E10 noch unterschiedliche nationale Kraftstoffnormen gelten, führt das dort zu teilweise abweichenden Hersteller-Freigaben. Solange die EU-Norm nicht flächendeckend umgesetzt ist, rät der ADAC deshalb von der Verwendung von E10 im Ausland ab. (ADAC)
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