17. Dezember 2010, Schleswig-Holstein

Küstenschutz zu Lasten von Naturschäden

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein versucht, Maßnahmen des Küstenschutzes künftig ohne Ausgleich der eingetretenen Naturschäden durchzuführen, um so Finanzmittel einzusparen. Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF übten deutliche Kritik an den Plänen. Die Diskussion sei überflüssig, zumal das Vorhaben ohnehin an EU-Recht scheitern werde.

Die Pflicht zum Ausgleich ist ein elementarer Grundsatz des Umweltrechts. Es basiert auf dem Gedanken, dass der Verursacher Schäden ausgleichen muss oder sich am besten von vornherein bemüht, sie zu vermeiden. „Selbstverständlich führt der Bau von Deichen, Dämmen oder Deckwerken in den Schutzgebieten des Wattenmeeres ebenso wie die Entnahme von Sand für Aufspülungen zu Schäden, die an dieser oder anderer Stelle wieder gut gemacht werden müssen,“ sagte Hans-Ulrich Rösner, Leiter des WWF-Wattenmeerbüros. „Das ändert nichts daran, dass Küstenschutz notwendig ist. Gleichwohl müssen die Schäden minimiert werden, und es ist stets das naturfreundlichste Verfahren zu wählen.“

Die Schutzstation Wattenmeer und der WWF weisen darauf hin, dass die Diskussion in Kiel ohne Not vom Zaun gebrochen worden sei. Die für den Schadensausgleich erforderlichen Mittel umfassen ohnehin nur einen Bruchteil der rund sechs Millionen Euro, die durch die Küstenschutz-Abgabe eingenommen werden sollen. Sie könnten diese also gar nicht ersetzen. „Die Diskussion ist unnötig, weil der Ausgleich für Naturschäden in Schutzgebieten durch die Europäische Union vorgeschrieben ist. Daran muss sich auch Schleswig-Holstein halten“, stellte Silvia Gaus klar. Die Naturschutzexpertin bei der Schutzstation Wattenmeer warnt: „Mit dieser Phantomdebatte riskiert die schwarz-gelbe Kieler Regierung, das zuletzt durch gegenseitiges Verständnis geprägte Verhältnis zwischen Küstenschutz und Naturschutz wieder erheblich zu beschädigen.“

Die beiden Naturschutzverbände fordern die Kieler Regierungskoalition auf, die unnötige Diskussion zu beenden und fundamentale umweltpolitische Errungenschaften nicht nur zu akzeptieren, sondern zu fördern. (WWF)



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