28. Februar 2011, ADAC

Straßenverkehr: (auch) kein Alkohol in der Karnevalszeit

Während der Karnevals- und Faschingszeit gibt es keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr. Im Gegenteil: Gerade in allen Feierhochburgen muss laut ADAC mit verstärkten Kontrollen gerechnet werden. Deshalb gilt auch jetzt: Ohne Alkohol ans Steuer!

Die Strafen für Trunkenheit beim Autofahren sind hoch. Schon 0,5 Promille Blutalkohol am Steuer können weitreichende Folgen haben: Ein Bußgeld von 500 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein Führerscheinentzug für mindestens vier Wochen erwarten den Sünder.

Wer zwar nüchtern, aber maskiert Auto fährt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld. Dies gilt dann, wenn etwa die Hexenmaske Sicht und Gehör beeinträchtigt. Hier scherzt die Polizei nicht und bittet mit zehn Euro zur Kasse. Überhaupt nichts zu Lachen haben maskierte Autofahrer, die einen Unfall gebaut haben. Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des Kaskoschutzes.

Deshalb rät der ADAC allen, die mit Kostüm und Alkohol feiern wollen, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umzusteigen. Die Polizei kontrolliert in den närrischen Zeiten besonders intensiv. Schon bei 0,3 Promille und auffälligem Fahren müssen Autofahrer sechs Monate den Führerschein abgeben. Außerdem droht eine empfindliche Geldstrafe. Absolut fahruntüchtig gilt ein Autofahrer mit 1,1 Promille. Wer damit erwischt wird, ist seinen Führerschein für mindestens ein halbes Jahr los. Hinzu kommt eine saftige Geldstrafe.

Vorsicht: Der Kater am „Tag danach“ ist keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen. Der Mensch baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Im Zweifelsfall sollten „Spätheimkehrer“ mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren.

Wer die närrischen Tage feuchtfröhlich im Ausland feiern möchte, sollte die Promillegrenzen des Landes kennen. Italien etwa erlaubt höchstens 0,5 Promille am Steuer eines Pkw. Dies gilt auch für Österreich, Frankreich und der Schweiz. (ADAC)



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