18. April 2011, Polen

Verbesserte Sicherheitsstandards für Fahrradfahrer in Polen

Ab 1. Mai 2011 gelten in Polen verbesserte Sicherheitsstandards für Fahrradfahrer. Sowohl das polnische Parlament (Sejm), als auch der Senat der Republik haben entscheidenden Änderungen des Straßenverkehrsrechts zugestimmt. Polen orientiert sich damit an vergleichbaren Regelungen in anderen EU-Staaten.

An stark befahrenen Straßen werden künftig sogenannte Fahrradschleusen eingerichtet. Diese Straßenmarkierungen erlauben es Fahrradfahrern, sich an Ampeln vor den haltenden Autos zu platzieren. Sie sind damit für Autofahrer besser sichtbar. Radler dürfen künftig auch rechts überholen, wenn Fahrzeuge vor ihnen extrem langsam fahren, wie zum Beispiel im Bereich von Straßenkreuzungen.

Auch die Rechte von Familien und Kindern wurden gestärkt. So ist es nun offiziell erlaubt, Fahrradanhänger für die Jüngsten zu benutzen, oder neben Kindern bis zum 10. Lebensjahr auf dem Bürgersteig zu fahren. Bürgersteige dürfen in Polen künftig generell von Fahrradfahrern genutzt werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit auf der Fahrbahn über 50 km/h liegt und das Trottoir mindestens zwei Meter breit ist, oder bei wetterbedingt besonders schlechter Sicht.

Für mehr Sicherheit soll auch das neue Recht für Fahrradfahrer sorgen, künftig beim Abbiegen in der Mitte der Fahrbahn und nicht mehr nur am rechten Rand fahren zu dürfen. Polnische Autofahrer müssen sich in Zukunft daran gewöhnen, wie ihre Kollegen in Westeuropa beim Rechts-Abbiegen nach eventuell heranfahrenden Fahrradfahrern zu schauen. Diese haben nämlich ab Mai absoluten Vorrang und müssen in jedem Falle vorbei gelassen werden. (FVA Polen)



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