10. Mai 2011, China

Einreise nach China: alle Informationen zu den neuen Antragsformularen

Ab dem 1. Juni 2011 ist für Visaanträge für die Einreise nach China ein neues Antragsformular vorgeschrieben. Dieses kann bereits ab sofort auf der Webseite der Botschaft der VR China heruntergeladen werden.

Den Link zum neuen Visum-Formular:

http://www.china-botschaft.de/det/lsfw/P020110303806339434773.pdf

Allgemeine Hinweise zur Beantragung eines Touristenvisums:

1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.

3. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.

Visagebühr (nur in Bargeld )

1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger

1.a. Visum, einmalige Einreise
pro Person 30 Euro

1.b. Visum, zweimalige Einreise
pro Person 45 Euro

1.c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate
pro Person 60 Euro

1.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr
pro Person 90 Euro

2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit

2.a. Visum, einmalige Einreise
pro Person 30 Euro

2.b. Visum, zweimalige Einreise
pro Person 50 Euro

2.c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate
pro Person 70 Euro

2.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr
pro Person 100 Euro

3. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung

3.a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 )
pro Person 30 Euro

3.b. innerhalb von 2 Arbeitstagen
pro Person 20 Euro

Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.

Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden.

Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen.

Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.

Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden. (FVA China)



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