25. November 2011, ADAC

Neuerungen für Autofahrer 2012

Autofahrer und Urlauber müssen sich laut ADAC 2012 auf einige Änderungen rund um Reifen, Knöllchen oder Einreisebestimmungen gefasst machen. So gibt es den Biosprit E10 ab nächstem Jahr auch an österreichischen Tankstellen und die Vollstreckung von Knöllchen aus dem Ausland soll effizienter gestaltet werden. Weitere Neuerungen hat der Club zusammengestellt.

– Die Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung entfällt.
– Einführung des Wechselkennzeichens für mehrere Fahrzeuge.
– Der Feldversuch für Lang-Lkw startet.
– Punktesystem und Verkehrszentralregister sollen reformiert werden.
– Durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in den noch fehlenden vier EU-Ländern wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern flächendeckend.
– Der EU-weite Austausch von Halterdaten geht an den Start.
– Eine Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wird eingerichtet, um Streitigkeiten außergerichtlich zu klären.
– Rechte im Fährverkehr werden gestärkt: z.B. umfangreiche Informations- und Unterstützungspflicht der Beförderer bei Verspätung oder Annullierung
– Einige Städte (z.B. Hagen in Nordrhein-Westfalen) schaffen neue Umweltzonen, zahlreiche andere verschärfen die Einfahrt.
– Durch den Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Raum fallen hier die Ausweiskontrollen weg.
– Das Visum für Sri Lanka wird gebührenpflichtig.
– Österreich führt E10 ein und macht die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht für Autofahrer.
– Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.
– Ab dem 1. Januar gilt die Euro 5a-Abgasnorm für die Zulassung von Nutzfahrzeugen (für Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2, sowie für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse).
– Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 1. November 2012 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.

Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird 2012 wieder mit einem Barzuschuss von 330 Euro gefördert. (ADAC)



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