13. Dezember 2011, Polen

Neue Sicherheitsregeln für Polens Skipisten

Übersichtlichere Gefahrenzeichen, eine Helmpflicht für Minderjährige sowie ein Alkoholverbot auf der Piste sollen ab dem 1. Januar 2012 den Skisport in Polen noch sicherer machen. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über Sicherheit und Rettungsmaßnahmen in den Bergen passierte unlängst die zweite Kammer des polnischen Parlaments, den Senat.

Die Neuregelung berücksichtigt Überlegungen der beiden polnischen Bergrettungswachten GOPR und TOPR. Nach dem neuen Gesetz wird die Kategorisierung der Skipisten nach Schwierigkeitsgraden vereinfacht. Künftig soll es nur noch drei Klassen von Abfahrtstrecken geben. Blau steht dann für eine leichte, Rot für eine schwere und Schwarz für eine sehr schwere Strecke. Die bisher noch existierende grüne Pistenauszeichnung für sehr leichte Strecken soll verschwinden. Zudem sollen alle Pistenwegweiser zusätzliche Gefahrensymbole erhalten, die beispielsweise Aussagen über die Lawinengefährdung im betreffenden Gebiet machen.
Für die Kennzeichnung der Pisten wird künftig der Betreiber eines Skizentrums verantwortlich sein, unabhängig von dessen Größe. Er muss zudem auch über Unfälle auf der Piste Buch führen und die Aufzeichnungen für eine Dauer von bis zu zehn Jahren vorhalten. Auch für die Durchsetzung der neuen Sicherheitsvorschriften für Ski- und Snowboardfahrer sind künftig allein die Betreiber verantwortlich. Dazu gehört unter anderem die Helmpflicht für minderjährige Ski- und Snowboardfahrer unter 16 Jahren. Bei Verstößen dagegen müssen die Erziehungsberechtigten künftig mit einer Geldstrafe rechnen.

In die Tasche greifen müssen ab Januar auch Personen, die unter sichtlichem Alkohol- oder Drogenkonsum auf die Bretter steigen. Pistenbetreiber haben zudem das Recht, sie von der Nutzung der Strecken auszuschließen. Begrenzt werden soll ab Januar auch die Auslastung von Abfahrtstrecken. Hierfür wurde ein neuer Schlüssel festgesetzt, nach dem für einen Skifahrer auf einer leichten Strecke 200, auf einer schweren 300 sowie auf einer sehr schweren 400 qm Fläche zur Verfügung stehen sollen. Das soll die Unfallgefahren verringern. Der polnische Gesetzgeber orientierte sich bei der Neuregelung auch an Sicherheitsstandards in anderen Wintersportregionen. (FVA Polen)



» Diesen Artikel via Mail weiterempfehlen





Das könnte Sie auch interessieren:

Weitere Beiträge zum Thema: