Absolutes Überholverbot bei Schulbussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage
Gerade in der dunklen Jahreszeit ist der Schulweg für viele Kinder und Jugendlichen mit Gefahren verbunden. Allein 2010 geschahen in Deutschland über 120.000 Schulwegunfälle. Einer der Brennpunkte sind Bushaltestellen. „Autofahrer müssen an Bushaltestellen mit dem Zusatzzeichen Schulbus besonders wachsam sein“, sagt TÜV Rheinland-Sicherheitsexperte Hans-Ulrich Sander. Oft sind Kinder nicht ausreichend sichtbar gekleidet und sich der Gefahren an der Bordsteinkante nicht bewusst. „Aus Unachtsamkeit und Tollerei vor Schulbeginn kann für Kinder schnell eine große Gefahr werden, wenn Autofahrer nicht mitdenken und vor allem vorausschauend fahren“, erklärt Hans-Ulrich Sander. Das bedeutet: in der Nähe von Schulen und Haltestellen generell den Fuß vom Gas nehmen und jederzeit bremsbereit sein.
Noch immer herrscht bei manchen Autofahrern Verwirrung darüber, wann ein stehender Bus überholt werden darf und wann nicht. Die Regel: Fährt ein Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Haltestelle an, gilt für die Fahrzeuge dahinter absolutes Überholverbot – auch dann, wenn mehrere Fahrspuren vorhanden sind. Steht der Bus allerdings mit Warnblinker in der Haltestelle, darf mit Schritttempo (höchstens 6 km/h) und ausreichend Sicherheitsabstand vorbeigefahren werden. Auch der Gegenverkehr muss sich daran halten, es sei denn, er ist durch einen Mittelstreifen oder Leitplanken abgetrennt. Der Grund: Autofahrer müssen immer mit Kindern rechnen, die, ohne auf den Verkehr zu achten, vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen. „Beide Regeln, an die sich auch Motorrad-, Mofa- und Radfahrer zu halten haben, gelten auch für normale Linienbusse“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Bei Verstößen drohen jeweils Bußgelder ab 40 Euro.
Gerade unerfahrene ABC-Schützen sind auf dem Schulweg bei Dunkelheit besonders gefährdet. Um besser gesehen zu werden, sollten sie reflektierende Kleidung und Schulranzen tragen. Eltern erkennen geeignete Schultaschen an der DIN-Norm 58124. Sie schreibt großflächige Reflektorstreifen auf dem Tornister vor. Trägt der Ranzen zudem das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das auch TÜV Rheinland vergibt, sind die verwendeten Materialien schadstofffrei.
Übrigens: Für Fahrzeuge, die Schüler transportieren, steht aus Sicherheitsgründen die Hauptuntersuchung – etwa bei TÜV Rheinland – alle zwölf Monate an. Bei mehr als acht Sitzplätzen schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sogar eine zusätzliche Sicherheitsprüfung vor – je nach Alter des Busses alle drei Monate. (TÜV Rheinland)
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