2. Februar 2012, ADAC

Feinstaubgrenzwerte: Deutsche Städte befürchten Strafzahlungen

Die Bundesrepublik Deutschland muss sich nach Informationen des ADAC wegen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in zahlreichen Umweltzonen auf einen Rechtsstreit mit der Europäischen Union einstellen. Sollte es zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Deutschland kommen, drohen vielen Städten empfindliche Strafzahlungen. Im Gespräch sind nach Informationen des Clubs Strafen von ca. 100.000 Euro pro Überschreitungstag.

„Das schlägt dem Fass den Boden aus“, sagt ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. „In fast 60 deutschen Städten wurden in den vergangenen Jahren Umweltzonen errichtet. Diese haben den Kommunen lediglich einen monströsen Verwaltungsaufwand beschert und vielen Autofahrern existenzielle Nachteile gebracht. Ansonsten haben sie praktisch nichts bewirkt.“ Der ADAC hatte bereits lange vor der Einführung der ersten Umweltzonen davor gewarnt, dass die damit ergriffenen Maßnahmen weitgehend wirkungslos bleiben würden. Zumal Pkw nur einen Anteil von neun Prozent an der Feinstaubbelastung haben. Laut EU-Luftreinhalterichtlinie dürfen die Feinstaub-Grenzwerte nur an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden.

Mittlerweile haben Untersuchungen der Feinstaubwerte gezeigt, dass der von den Umweltzonen-Befürwortern erhoffte Effekt nicht eingetreten ist. Somit ist klar, dass räumlich begrenzte Fahrverbote ungeeignet sind, um Luftverbesserungen herbeizuführen. Gleichzeitig stellen Umweltzonen einen massiven und auch unsozialen Eingriff in die Mobilität unzähliger Autobesitzer dar. Betroffen sind nämlich insbesondere Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen, die sich meist kein neues Auto oder eine Filter-Nachrüstung leisten können.

„Sollte die Bundesrepublik zu Geldstrafen verurteilt werden, müssten die deutschen Steuerzahler erneut für die verfehlte Umweltpolitik gerade stehen“, so ADAC Vizepräsident Becker. „Die Bundesregierung muss einsehen, dass die Umweltzonen der falsche Weg zur Feinstaubreduzierung sind.“ Keineswegs, so der Club, dürften als Folge einer Verurteilung die Einfahrbestimmungen in den Umweltzonen weiter verschärft werden. „Wenn schon die Verbannung der vielen alten Diesel-Stinker keine spürbare Besserung gebracht hat, wie soll dies dann mit dem immer kleiner werdenden Rest von Pkw gelingen, die künftig von den Umweltzonen ausgeschlossen sein werden?“, fragt Becker.

Anstatt auf dem weiteren Ausbau von Umweltzonen zu beharren, sollten gezielt alternative Antriebe gefördert, schadstoffarme Motoren entwickelt, der Öffentliche Personennahverkehr ausgebaut und Grüne Wellen und andere intelligente Verkehrsleitsysteme eingerichtet werden. (ADAC)



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