Schallschutz für Kirchen rund um den Flughafen Berlin Brandenburg
Der Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht über Schallschutzmaßnahmen an Kirchen rund um den neuen Flughafen Berlin Brandenburg ist beigelegt. Einen entsprechenden Vergleich unterzeichnete die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH mit den evangelischen Kirchengemeinden Blankenfelde und Schulzendorf-Waltersdorf. Der Vergleich gilt für zwanzig evangelische Kirchengemeinden rund um den neuen Flughafen.
Die Einigung orientiert sich an den Schallschutzvorgaben für besondere Einrichtungen (u.a. Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Schulen), wie sie im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen und bereits letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt sind.
Die Flughafengesellschaft verpflichtet sich demnach dazu, Schallschutzvorrichtungen an Kirchengebäuden anzubringen oder die Kosten dafür zu erstatten. Voraussetzung dafür ist, dass ohne derartige Schallschutzvorrichtungen tagsüber innerhalb der Kirchengebäude ein Dauerschallpegel von 42 Dezibel überschritten wird bzw. ein maximaler Schallpegel von 55 Dezibel öfter als 16 Mal am Tag auftritt. Für Friedhöfe im Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich zahlt der Flughafen Berlin Brandenburg einmalig jeweils 3.000 Euro Entschädigung. Die Gemeinden können frei darüber entscheiden, ob sie das Geld etwa in Lautsprecheranlagen investieren wollen.
Flughafenchef Prof. Dr. Rainer Schwarz sagt: „Wir freuen uns, dass wir den Vergleich abschließen konnten. Damit ist nun auch in Kirchengebäuden ein guter Schallschutz gewährleistet.“
Die zu erwartenden Mehrkosten für die Flughafengesellschaft werden derzeit noch ermittelt. Bisher kalkuliert der Flughafen Berlin Brandenburg 140 Millionen Euro für das umfangreiche Schallschutzprogramm. (Flughafen Berlin Brandenburg GmbH)
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