21. Februar 2012, Hamburg

Hamburger Nichtrauchergesetz ist verfassungswidrig

Nichtraucher-Regelungen müssen in Hamburger Restaurants und Bierkneipen einer einheitlichen Regelung folgen. Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag nach der Klage einer Gaststättenwirtin beschlossen, dass Restaurantbetreibern dieselben Rechte gewährt werden müssen, spezielle Raucherräume einzurichten, wie Schankwirten. Damit erklärten die Karlsruher Richter eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern und somit das ausnahmslose Rauchverbot in den Speisegaststätten der Hansestadt für verfassungswidrig.

Hamburger Gesetzgeber müssen nun nach einer neuen Regelung suchen. Bis dahin dürfen passionierte Raucher in abgetrennten Räumen in Hamburger Restaurants wieder zum Glimmstängel greifen. Andere Bundesländer sind von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen. (RNO)



» Diesen Artikel via Mail weiterempfehlen





Das könnte Sie auch interessieren:

Weitere Beiträge zum Thema: