Hamburger Nichtrauchergesetz ist verfassungswidrig
Nichtraucher-Regelungen müssen in Hamburger Restaurants und Bierkneipen einer einheitlichen Regelung folgen. Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag nach der Klage einer Gaststättenwirtin beschlossen, dass Restaurantbetreibern dieselben Rechte gewährt werden müssen, spezielle Raucherräume einzurichten, wie Schankwirten. Damit erklärten die Karlsruher Richter eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern und somit das ausnahmslose Rauchverbot in den Speisegaststätten der Hansestadt für verfassungswidrig.
Hamburger Gesetzgeber müssen nun nach einer neuen Regelung suchen. Bis dahin dürfen passionierte Raucher in abgetrennten Räumen in Hamburger Restaurants wieder zum Glimmstängel greifen. Andere Bundesländer sind von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen. (RNO)
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Mal wieder die Ausnahmen. Ihr Raucher freut euch und wisst gar nicht, was es bedeutet. Es bedeutet nämlich, dass es ein absolutes Rauchverbot geben wird wie in Bayern. Dieses Urteil ist der „Todesstoß“ für eure „Tradition“ und das „Brauchtum“ des Rauchens. In jedem Urteil das Raucher als Erfolg feierten ging es um die Ungerechtheit der Ausnahmen. Und genau daher kann es auch keine Ausnahmen geben. Kein Gericht hat jemals die Rechtmäßigkeit von Rauchverboten angezweifelt sondern im Gegenteil diese ausdrücklich bestätigt.
Ihr freut euch über das Urteil, dabei wird mit ihm nur der Weg zu einem kompletten Rauchverbot geebnet. Wer will auch schon zurück zu verqualmten Restaurants? Selbst Raucher wollen das nicht. Also ich gehe bestimmt nicht in so ein Lokal.
Sorry, welcher Wirt is den so doof und investiert jetzt in solche abgetrennten Räume?? Es ist doch absehbar, dass kurzfristig ein totales Rauchverbot kommen wird. Diese Klage war ein Eigentor für die Raucher.
Ein Bundesland nach dem anderen fällt als Raucherbastion.
Wenn das aus Finanziellen Gründen (Steuern)der Bund schon nicht lösen will, sollten sich die Länder zusammentun und eine einheitliche Regelung ohne Ausnahmen beschließen.