Norwegisches Jedermannsrecht gilt nun auch für Aufforstungsgebiete
Die Norweger haben ein besonders intensives Verhältnis zu ihrer Natur. Sie gilt als Allgemeingut und ist für alle Menschen – ob Einheimische oder Touristen – frei zugänglich. Diese Freiheitsliebe ist so tief in der norwegischen Kultur verwurzelt, dass das Recht, sich in Wald, Gebirge und Moor, an Seen, Flüssen und an der Küste frei und ungezwungen bewegen zu dürfen, im Allemannsretten – dem „Jedermannsrecht“ – sogar gesetzlich festgeschrieben ist. Ein neues Gesetz weitet dieses Recht nun noch mehr aus: Seit Anfang des Jahres dürfen Erholungssuchende oder Aktive erstmals auch in sensiblen Aufforstungsgebieten spazieren gehen, Beeren pflücken oder sich mit Fahrrad oder Skiern fortbewegen. Natürlich wie in allen Fällen mit Rücksicht auf Flora und Fauna.
Informationen zum Jedermannsrecht sind auf der Homepage des norwegischen Direktorats für Naturverwaltung (Direktoratet for naturforvaltning) www.dirnat.no zu finden. (FVA Norwegen)
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