9. März 2012, Deutschland, Hotels

BGH-Urteil: Hotels müssen keine rechtsextremen Gäste aufnehmen

Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Freitag in einem Urteil verkündet, dass private Hotelbetreiber Rechtsextremisten als Gäste zurückweisen können – allerdings muss das bereits bei der Buchungsanfrage deutlich werden.

Geklagt hatte der ehemalige NPD-Funktionär Udo Voigt, der im Jahr 2009 einen Wellnessaufenthalt in dem Luxus-Hotel „Esplanade“ im brandenburgischen Bad Saarow gebucht hatte. Der Hotelier hatte den damaligen NPD-Bundesvorsitzenden aufgrund dessen politischer Überzeugung des Hauses verwiesen, obwohl die Buchung bereits bestätigt war. Die Karlsruher Richter erklärten das Hausverbot für die bereits zugesagte Aufenthaltsdauer nun für ungültig, bekräftigten es aber ansonsten.

Damit besitzt die Grundgesetz-Regel, die eine Diskriminierung aufgrund der politischen Gesinnung verbietet, zwischen Privatpersonen und Unternehmern keine unmittelbare Gültigkeit. (RNO)



» Diesen Artikel via Mail weiterempfehlen





Das könnte Sie auch interessieren:

Weitere Beiträge zum Thema: