Urlaubsrecht: Hundebiss als Reisemangel
Das Oberlandesgericht Koblenz ist zu der Entscheidung gekommen, dass Reiseveranstalter verpflichtet sind, Urlauber auf besondere Risiken hinzuweisen, wenn diese nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind – so auch beispielsweise auf die Gefahr, während eines Ausflugs von einem Hund angegriffen zu werden. Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, so dass der Tourist von dem Hund gebissen wird und eine Verletzung davonträgt, stellt das laut Deutscher Gesellschaft für Reiserecht einen Reisemangel dar und der Urlauber kann Schmerzensgeld verlangen.
Geklagt hatte ein 72-jähriger Türkeiurlauber, der bei einem Ausflug von einem Wachhund angefallen wurde und stürzte. Aufgrund monatelanger Dauerschmerzen forderte er 3.000 Euro Schmerzensgeld von seinem Reiseveranstalter, da dieser es versäumt hatte, auf die Gefahr hinzuweisen. (RNO)
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