22. März 2012, München

Keine Bettensteuer für München-Besucher

München-Urlauber können aufatmen: Die bayerische Landeshauptstadt darf vorerst keine Bettensteuer für Hotels einführen. Zu diesem Urteil kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am heutigen Donnerstag.

Die geplante Abgabe von 2,50 pro Person und Nacht sei rechtswidrig – schließlich widerspreche sie der im Jahr 2010 vom Bund beschlossenen Steuererleichterung für Hotelbetriebe, mit der der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt wurde.

München hatte sich 2010 entschieden, eine Bettensteuer einzuführen, war mit der Durchsetzung jedoch bereits an der Regierung von Oberbayern gescheitert. Die kommunale Übernachtungssteuer sollte die Kassen der Stadt mit etwa 23 Millionen Euro pro Jahr füllen. (RNO)



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