DB Energie reduziert Strompreise
Die DB Energie senkt ihre Preise für Bahnstrom um durchschnittlich rund vier Prozent. Der Grundpreis pro Kilowattstunde im Hochtarif beträgt künftig nur noch 12,50 statt bisher 13,75 Cent und sinkt damit um mehr als neun Prozent. Im Niedrigtarif kostet die Kilowattstunde 10,60 statt bisher 10,70 Cent. Damit entfällt eine von bisher drei tageszeitlich bedingten Tarifstufen, der Preisunterschied zwischen den beiden verbleibenden Stufen reduziert sich auf nur noch 1,9 Cent.
Die geringere Differenz zwischen den Preisstufen entspricht der aktuellen Entwicklung auf dem Energiemarkt. Für die Verbraucher bedeutet das eine deutlich einfachere Kalkulation der eigenen Stromkosten. Gleichzeitig erhöhen sich die Vergütungen für Strom, der beim Bremsvorgang in die Oberleitung zurückgespeist wird, um durchschnittlich mehr als 20 Prozent. Die neuen Preise gelten rückwirkend ab 1. Januar 2012, die Abrechnung seitdem bezogenen Stroms wird entsprechend angepasst.
„Mit den neuen Preisen für die Bahnstromversorgung ergibt sich für die Eisenbahnverkehrsunternehmen eine deutliche Kostenentlastung. Wir geben die durchschnittliche Netzentgeltreduktion sowie die erhöhte Rückspeisevergütung aus dem Netzentgeltverfahren vollumfänglich an die Eisenbahnverkehrsunternehmen weiter. Gleichzeitig geben wir den Preisvorteil aus günstigerem Einkauf an unsere Kunden weiter und gleichen somit eine Verschiebung von Netzkosten zu Energiekosten durch die Bundesnetzagentur aus“, sagt Dr. Hans-Jürgen Witschke, Vorsitzender der Geschäftsführung der DB Energie.
Abgestimmt mit der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde wird die DB Energie nun ein Marktzugangsmodell entwickeln, das die Rahmenbedingungen für Netzzugang, Einspeisung und Abrechnung von durchgeleitetem Strom regelt. Bei der Entwicklung des Marktzugangsmodells will die DB Energie die Wünsche ihrer Kunden und der Marktteilnehmer einfließen lassen. Dazu schließt sich an die Phase der Erarbeitung des Marktzugangsmodells eine Konsultationsphase an, in der Eisenbahnverkehrsunternehmen, Lieferanten und Aufsichtsbehörde das vorgelegte Modell bewerten und Änderungsvorschläge einbringen können. (DB Energie)
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