19. April 2012, Fluggesellschaften

Europäischer Gerichtshof will Fluggastrechte stärken: Streik-Entschädigung für Passagiere

Um die Rechte von Fluggästen zu erweitern, sollen Verantwortlichen von Streiks an Flughäfen in Zukunft Ausgleichszahlungen an die Passagiere zahlen. Zu diesem Ergebnis kam der Generalanwalt Yves Bot in seinen am heutigen Donnerstag bekannt gegebenen Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Demnach sollen Passagiere von ihrer Airline, abhängig von der Länge der Strecke, zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung fordern dürfen, wenn ihr Flug aufgrund eines Ausstands annulliert wurde. Die Fluggesellschaften sollen die Summe anschließend von den Streikverantwortlichen verlangen können.

Geklagt hatte ein Finnair-Kunde, der nach einer Arbeitsniederlegung des Bodenpersonals am Flughafen Barcelona sein Reiseziel erst mit zehn Stunden Verspätung an Bord einer Sondermaschine erreichte.

Das endgültige Urteil wird in mehreren Monaten verkündet. (RNO)



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