23. April 2012, Flughäfen Berlin

Erweiterter Schallschutz für Anwohner am Flughafen Berlin-Brandenburg

Der Flughafen Berlin Brandenburg erweitert sein Schallschutzprogramm. Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, über die bisherigen Regelungen hinaus künftig auch Wohnküchen und Wintergärten ins Schallschutzprogramm einzubeziehen. Darüber hinaus erhält das erst vor wenigen Wochen eingesetzte Schallschutzteam um den Schallschutzbeauftragten Peter Lehmann mehr Spielraum für die Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Anwohner. „Die heutige Entscheidung ist neben der personellen Aufstockung der Schallschutzarbeit ein weiterer wichtiger Schritt für einen guten Schallschutz unserer Nachbarn“, sagt Flughafenchef Prof. Dr. Rainer Schwarz: „Wir werden besser und bürgernäher.“ Das heute beschlossene Schallschutzpaket hat ein Volumen von rund 17 Millionen Euro.

Die heute beschlossenen Regelungen zum Schallschutz gehen über die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses bzw. über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Sie umfassen folgende Punkte:

  • Anwohner erhalten eine Entschädigungszahlung für die für Wohnzwecke genutzten Wintergärten in Höhe von 150 Euro pro Quadratmeter
  • Anwohner erhalten ab sofort ungeachtet der Raumgröße Schallschutz für Wohnküchen. Bislang galt dieser Anspruch erst ab einer Mindestgröße von 10 qm, was für viel Unmut unter den Flughafenanwohnern gesorgt hatte
  • Stärkere Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Anwohner: In Grenzfällen kann die Flughafengesellschaft mit der besseren Finanzausstattung künftig flexibler agieren. Dies gilt insbesondere bei Fällen mit Raumhöhen unterhalb der Vorgaben der Bauordnung, bei baurechtlich nicht genehmigten Räumen und für die bessere Berücksichtigung individueller Lebensumstände
  • Bestandsschutz: Bisherige Ansprüche bleiben bestehen. Die Flughafengesellschaft wird das Schallschutzprogramm auch für diejenigen Haushalte weiterführen, die aufgrund der verbesserten Flugroutenplanung den Schutzanspruch nach Planfeststellungsbeschluss verloren hätten

„Mit den heute beschlossenen Regelungen können wir wesentlich besser auf die realen Lebensverhältnisse unserer Anwohner eingehen, als das in der Vergangenheit der Fall war“, sagt Peter Lehmann, der Schallschutzbeauftragte der Flughafengesellschaft, der die neu geschaffene Aufgabe erst vor wenigen Wochen übernommen hat. „In den vielen Vor-Ort-Gesprächen, die wir seit einigen Wochen führen, konnten wir bereits viele offene Fragen klären. Es zeigt sich immer wieder: Oft sind es Kleinigkeiten, die zu klären sind. Das persönliche Gespräch vor Ort ist der beste Weg zu vernünftigen, für alle Seiten akzeptablen Lösungen.“ Bei den Vor-Ort-Gesprächen habe sich auch gezeigt, so Lehmann weiter, dass die sogenannte Abgeltungsklausel für viele Nachbarn missverständlich sei. „Wir haben die Abgeltungsklausel inzwischen ersatzlos gestrichen. Wir wollen damit deutlich machen, dass bei eventuellen Änderungen der Betroffenheit weitere Ansprüche geltend gemacht werden können.“ (Flughafen Berlin-Brandenburg)



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