Sportboot-Führerschein erst ab 15 PS: ADAC begrüßt Neuregelung
Freizeitkapitäne brauchen auf deutschen Gewässern für Sportboote nun erst einen Führerschein ab 15 PS. Bisher war das schon für kleinere Boote ab 5 PS Pflicht. Die Neuregelung gilt im Binnenbereich für Boote bis 15 Meter Länge, an der Küste ohne Längenbeschränkung. Ausnahme ist der Rhein, hier hat die 5 PS-Regelung weiterhin Gültigkeit. Der ADAC begrüßt das Inkrafttreten der neuen Regelung, und appelliert gleichzeitig an Neulinge und Skipper, nicht unvorbereitet mit dem Boot auf das zu Wasser gehen. Nach einem erfolgreichen Einstieg sollte es weiterhin das Ziel jedes Skippers bleiben die nötigen Kenntnisse zu vertiefen und so der Sicherheit auf dem Wasser oberste Priorität beizumessen.
In Zusammenhang mit der geplanten Überprüfung der Neuregelung in drei Jahren empfiehlt der ADAC die Einführung einer bundesweit einheitlichen Unfalldatenbank.
Um den Einstieg in den Wassersport weiter zu erleichtern und der Sportschifffahrt neue Impulse zu geben, spricht sich der ADAC weiterhin dafür aus, folgende Vorschläge umzusetzen:
Festlegung von Mindeststandards für Ausbildungsstätten und Erhebung von verpflichtenden Lehrplänen zu den einzelnen Sportbootführerscheinen.
Weiterer Ausbau des modularen Führerscheinprinzips unter Einbeziehung der Inhalte „Funkzeugnis“ und „Pyroschein“.
Der Club appelliert an die Branchenverbände sich jetzt zeitnah auf einheitlich festgelegte Einweisungen auf freiwilliger Basis zu einigen und damit den Impuls für die Branche aufzugreifen. (ADAC)
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