7. November 2012, ADAC

Kfz-Versicherungswechsel: Leistungen genau vergleichen

Wer über einen Kfz-Versicherungswechsel nachdenkt, sollte die Leistungen genau vergleichen und sich nicht nur an den Prämien orientieren. So hat mehr als die Hälfte der Versicherer die neue Schadenfreiheitsstaffel eingeführt und damit den Rabattretter abgeschafft. Dieser schützte den Kunden vor einer Rückstufung, wenn er einen einzelnen Unfall verursacht hatte und bereits in einer hohen Schadenfreiheitsklasse war. Wer noch einen Vertrag mit Rabattretter hat, sollte daher genau prüfen, ob sich die Kündigung lohnt. Der ADAC hat wichtige Tipps für die Wahl der passenden Police zusammengestellt:

  • Die Deckungssumme sollte mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro abdecken. Die gesetzlich vorgeschriebene Summe ist in keinem Fall ausreichend.
  • Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Kaskoversicherung sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs Monate betragen.
  • Bei Wildschäden sind in der Teilkasko oft nur Schäden durch Haarwild wie Reh oder Wildschwein versichert. Bei einigen Anbietern sind aber auch Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren aller Art abgedeckt.
  • Autofahrer sollten prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden – sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen.
  • Bei der Verursachung von Schäden in der Kaskoversicherung sollte auch bei grober Fahrlässigkeit eine vollständige Leistungsübernahme vertraglich vereinbart sein. Ausgenommen sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
  • Werkstattbindung sollte bei Neu- und Leasingfahrzeugen nicht akzeptiert werden. Denn für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Be-such der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
  • Die meisten Versicherer haben die bisherige Schadenfreiheitsstaffel von 25 auf 35 Jahre erweitert. Neue Rückstufungen sind die Folge. Ein Rabattretter fällt weg. Gegen Mehrbeitrag empfiehlt sich deshalb ein Rabattschutz. Er sorgt dafür, nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.
  • Ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im Ausland sollte enthalten sein (Mallorca-Police).

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge von 1. Januar bis 31. Dezember laufen. Die Kündigung muss dann spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Bei Prämienerhöhung besteht unabhängig von diesem Termin ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. (ADAC)



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