15. Januar 2013, ADAC

Neues Fahrerlaubnisrecht: Alte Führerscheine besitzen Gültigkeit bis 2033

Zum 19. Januar 2013 werden neue EU-Führerscheine eingeführt. Alle Ausweise, die ab diesem Zeitpunk ausgestellt werden, gelten 15 Jahre lang. Der ADAC weist darauf hin, dass alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben worden sind, erst mit Wirkung zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit verlieren und neu ausgestellt werden müssen. Deshalb ist es nicht nötig, einen bisher gültigen Führerschein in den nächsten Tagen kurzfristig noch umzutauschen.

Wer dennoch schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte, hat keinen großen Aufwand: Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 24 Euro bei der ausstellenden Behörde einzahlen sowie den alten Führerschein und ein neues Foto vorlegen. Eine ärztliche Untersuchung ist dabei – anders als in vielen anderen EU-Staaten – nicht vorgeschrieben. Unerlässlich ist der Umtausch jedoch dann, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines „neuen“ Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden.

Der Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zum einen soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern das Handwerk gelegt werden. Zum anderen ist es das erklärte Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregister zu errichten, um so den sog. „Führerschein-Tourismus“ zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Der ADAC hat zum neuen Fahrerlaubnisrecht eine Broschüre erstellt, die kostenlos unter www.adac.de heruntergeladen werden kann. (ADAC)



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