30. April 2013, ADAC

Bußgelder bei Fahrrad-Promillefahrten im Ausland

Wer im europäischen Ausland auf ein Fahrrad steigt, sollte sich vorher über die dort geltenden Promillegrenzen informieren. Sonst drohen nach Informationen des ADAC erhebliche Bußgelder. Der Club rät, das Rad nach dem Genuss von Alkohol stehen zu lassen und auf Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

In den meisten Urlaubsländern wie Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden sind am Lenker 0,5 Promille erlaubt. Österreich hat mit 0,8 Promille die höchste Toleranzschwelle. Wer mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss dort mit Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. In Tschechien hingegen liegt die Grenze bei 0,0 Promille – Urlauber sollten das Rad nach Alkoholgenuss daher stehen lassen. Wer sich nicht daran hält, wird mit einem Bußgeld ab 390 Euro belangt.

Vorsicht ist in Ländern geboten, in denen es keine Promillegrenze gibt (u.a. in Skandinavien, Großbritannien/Irland). Hier gilt die Regel: Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können Bußgelder bis zu 2 000 Euro (Irland) verhängt werden. (ADAC)



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