Selbstverpflichtungserklärung zur Pauschalreise
Um die Vorteile in punkto Sicherheit, Qualität und verlässlichem Preis für Kunden noch stärker herauszustellen und die Unterschiede zur selbst organisierten Reise deutlich zu machen, ist unter dem Dach des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) eine Qualitätsoffensive zur Pauschalreise angestoßen worden.
Die im Branchenverband der Touristik organisierten Reiseveranstalter haben sich auf eine Selbstverpflichtungserklärung verständigt. In diesem „Code of Conduct“ zur Veranstalterreise werden die Qualitätskriterien aufgeführt, zu deren Einhaltung sich die Reiseanbieter freiwillig selbst verpflichten. Dabei werden die Kernkompetenzen und die umfassenden Leistungen der Reiseanbieter herausgestellt. „Zufriedene Kunden sind das Ziel dieser Initiative, mit der wir zeigen, was hinter einem organisierten Urlaub für Leistungen stehen und dass diese ihr Geld wert sind“, verdeutlicht DRV-Präsident Jürgen Büchy. Mit ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift verpflichten sich die teilnehmenden Anbieter, die folgenden fünf Kriterien einzuhalten:
1. In Notfällen rund um die Uhr erreichbar: Für den Kunden steht ein Ansprechpartner 24 Stunden an sieben Tagen der Woche zur Verfügung.
2. Organisiertes Krisenmanagement: Im Falle einer Krise wird ein im Voraus festgelegtes Krisenmanagement mit der Handhabung der Krise betraut werden.
3. Betreuungskräfte im Zielgebiet (Reiseleiter oder Agentur): In der Urlaubsregion stehen für die Kunden Betreuungskräfte vor Ort zur Verfügung.
4. Organisiertes Beschwerdemanagement: Kundenbeschwerden werden in einem organisierten Beschwerdemanagement innerhalb des Unternehmens behandelt.
5. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Der Reiseveranstalter weist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice nach, dass für sein Unternehmen eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Damit zeigt der Veranstalter, dass er sich gegen Ansprüche von Personen- und Sachschäden abgesichert hat.
Um Kunden gegenüber besser wahrnehmbar und erkennbar zu sein, erhalten Reiseveranstalter, die Mitglied im DRV sind, den Code of Conduct unterzeichnen und sich an die Qualitätskriterien halten, ein aufmerksamkeitsstarkes Logo, das diese im Kundenkontakt nutzen können. „Damit bewerben sie die Qualität der Verantalterreise und zeigen damit deutlich die Qualitätsunterschiede zu Anbietern von Einzelleistungen auf“, betont der DRV-Präsident. (DRV)
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