11. Dezember 2014, Reiseveranstalter

Pauschalreisende bei Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert

Bei der Buchung einer Pauschalreise sind Kunden auf der sicheren Seite. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) weist darauf hin, dass Kundengelder bei Veranstalterreisen in vollem Umfang abgesichert sind. Das heißt, dass bereits die Anzahlung, die ein Kunde für eine Reise leistet, versichert ist. Denn bei Buchung der Reise erhält der Kunde vom Reiseveranstalter oder Reisevermittler einen gültigen Sicherungsschein ausgehändigt. Mit diesem informiert der Veranstalter, bei welchem Versicherungsunternehmen er für den Fall einer Insolvenz versichert ist. In der Regel leistet der Kunde bei Buchung einer Reise im Reisebüro oder beim Reiseveranstalter eine Anzahlung des Reisepreises.

Der Reiseveranstalter ist laut Paragraph 651 k BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder gegen die eigene Insolvenz abzusichern sowie sicherzustellen, dass dem Reisenden notwendige Rückreisekosten im Falle einer Insolvenz erstattet werden.

Dies ist ein ganz gravierender Unterschied zur individuell und auf eigene Faust vom Kunden zusammengestellte Reise. Bei diesen Reisen ohne die Inanspruchnahme von Reiseveranstaltern gibt es diese Absicherung nicht. (DRV)



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