27. März 2015, Kenia

Keine Reisewarnungen für Kenia vom Auswärtigen Amt

Die deutsche Vertretung des Kenya Tourism Board stellt fest, dass sich unter Urlaubern und Expedienten zunehmend die Annahme verbreitet hat, das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hätte in jüngerer Vergangenheit Reisewarnungen für Kenia oder bestimmte Landesteile erlassen. Diese Annahme ist falsch. Es gab für Kenia von deutscher Seite aus noch nie Reisewarnungen oder Teilreisewarnungen. So gut wie alle Landesteile von touristischer Relevanz sind genau wie immer bereisbar. Es gibt keine einzige Safariroute, vor der abgeraten oder gewarnt wird. Und auch an Kenias 480 km langer Küste wird lediglich empfohlen, ganz bestimmte, räumlich eng definierte Gebiete zu meiden, was auf den Ablauf üblicher touristischer Reisen nach Kenia keinerlei Auswirkung hat.

Eine explizite Reisewarnung gilt für keinen Teil Kenias. Vor dem Besuch einiger Regionen wird vom Auswärtigen Amt zwar dringend abgeraten, allerdings handelt es sich auch hier um keine Reisewarnung im eigentlichen Sinn. Dringend abgeraten wird seit langem vom Besuch des kenianisch-somalischen Grenzgebietes und vor bestimmten Stadtvierteln in Nairobi (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete). Dieses entspricht auch der Einschätzung der Kenya Tourism Federation. Ebenfalls dringend abgeraten wird vor Besuchen der Region Lamu einschließlich des Lamu-Archipels und vor Fahrten in die Altstadt von Mombasa – eine Einschätzung, die, was das Lamu-Archipel und die Altstadt Mombasas angeht, aus kenianischer Sicht nicht geteilt wird. Dennoch empfiehlt es sich Bundesbürgern, die Hinweise des Auswärtigen Amtes zu respektieren. Die Hinweise bezüglich der Altstadt von Mombasa betreffen nicht die Transfers durch die Stadt, welche üblicherweise bei Fahrten vom Internationalen Flughafen zu den nördlich und südlich angrenzenden Küstenregionen durchquert werden wird. (Kenya Tourism Board)



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