DRV: Regierung soll Reisewirtschaft stärker berücksichtigen
„Nach einer langen Phase politischen Stillstands ist nun der Weg für eine neue Bundesregierung frei. Das begrüßen wir sehr“, kommentiert der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV) Norbert Fiebig das positive Votum des SPD-Parteitags. „Die künftige Regierung muss die Reisewirtschaft stärker als bisher berücksichtigen. Der Koalitionsvertrag sieht zwar eine nationale Tourismusstrategie vor, trägt aber der wirtschaftlichen Bedeutung des Auslandsreisegeschäfts zu wenig Rechnung“, so der DRV-Präsident weiter.
28 Prozent der Reisen der Bundesbürger haben Deutschland zum Ziel. Besonders Bayern und Mecklenburg-Vorpommern stehen hoch im Kurs. Dennoch gehen 72 Prozent der Reisen der Deutschen ins Ausland. Rund 70 Millionen Auslandreisen haben die Deutschen im vergangenen Jahr unternommen. Deutsche Reiseveranstalter und der Reisevertrieb generieren einen jährlichen Umsatz von über 55 Milliarden Euro. Neben der Förderung des Deutschlandtourismus, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht, müssen daher auch die Anliegen der Unternehmen berücksichtigt werden, die das Auslandsreisegeschäft tragen.
Die Tourismuswirtschaft ist eine der Wachstumsbranchen der deutschen Wirtschaft. Sie sichert und schafft Arbeitsplätze und sorgt für umfangreiche zusätzliche Investitionen. „Ich gehe davon aus, dass die neue Regierung die Rahmenbedingungen so setzt, dass dies auch so bleibt“, so Fiebig weiter.
Faire Wettbewerbsbedingungen sind das A und O
Um die deutsche Reisewirtschaft im europäischen und internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu halten, muss sie spürbar von einseitig nationalen Auflagen entlastet werden. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung schwebt nach wie vor wie ein Damoklesschwert über der Reisewirtschaft. Dabei werden Aufwendungen der Reiseveranstalter für Unterkunftskontingente wie Anlagevermögen statt richtigerweise wie Umlaufvermögen behandelt. Das wirkt faktisch wie eine Urlaubssteuer, die der Kunde zahlt. Hier muss der Gesetzgeber dringend für eine Präzisierung sorgen. Die Luftverkehrssteuer und die Luftsicherheitsgebühren wirken ebenfalls wettbewerbsverzerrend im Vergleich zu anderen Ländern, die solche Auflagen nicht haben. Das wirkt sich nachteilig auf die deutsche Reisewirtschaft aus.
Augenmaß ist außerdem beim Thema Verbraucherschutz gefragt. Gerade beim Reisen sind Verbraucher schon jetzt sehr gut geschützt, insbesondere durch das Pauschalreiserecht. Es gibt seit langem die Möglichkeit, dass mehrere Personen ihre Klagen verbinden und gemeinsam ihr Recht durchsetzen. Sammelklagen in Form von Musterfeststellungsklagen, bei der die Kläger nicht selbst am Prozess teilnehmen und ihre Schadensersatzansprüche nicht individuell geprüft werden, sind daher unnötig. Es ist zudem nicht sachgerecht, die gesamte Wirtschaft wegen der Verfehlungen einiger Automobilkonzerne in Mithaftung zu nehmen.
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