Verfrühter Rückflug kann Reisemangel sein
18. April 2012 Ein von der Fluggesellschaft vorverlegter Rückflug aus dem Pauschalurlaub um zehn Stunden gilt möglicherweise als Reisemangel, so dass Reiseveranstalter angehalten sind, ihren Kunden Schadenersatz zu zahlen. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil.