1. November 2007, Österreich

Tabakgesetz: Gastronomie bemüht sich um Nichtraucherschutz

Auch wenn der von Bundesministerin Kdolsky vorgelegte Gesetzesvorschlag nun nicht zur Umsetzung gelangt, ändert dies nichts daran, dass die Gastronomie den bereits mit der freiwilligen Selbstverpflichtung vor mehr als drei Jahren eingeschlagenen Weg fortsetzt und sich um eine ständige weitere Verbesserung des Nichtraucherschutzes in den Betrieben bemüht“,betonte heute, Mittwoch, der Obmann des Fachverbandes Gastronomie, Helmut Hinterleitner.Wie das Meinungsforschungsinstitut OGM kürzlich in einer unabhängigen Erhebung feststellte, haben bereits drei Viertel aller österreichischen Gastronomiebetriebe Maßnahmen zum Nichtraucherschutz umgesetzt. „Ich bedanke mich bei den vielen tausenden Gastwirten, die damit bereits unter Beweis gestellt haben, dass ihnen das friedliche Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern wichtig ist“, so Hinterleitner.

Dieser Weg ist sicher nicht der Einfachere, denn er verlangt Kreativität und Flexibilität beim Unternehmer und ein hohes Maß an gegenseitigem Verständnis bei den Gästen. „Ich bin aber nach wie vor davon überzeugt, dass dieser Weg der wechselseitigen Akzeptanz beider Gästegruppen für die Gastronomie der einzige richtige Ansatz ist. Er garantiert letztlich auch den Fortbestand der überall geschätzten österreichischen Wirtshaus- und Kaffeehauskultur“, unterstreicht der Gastronomie-Sprecher.

In diesem Sinne unterstützt der FV Gastronomie auch weiterhin die Intentionen von Bundesministerin Kdolsky und nehmen ihre Einladung gerne an, an Initiativen zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Nichtraucherschutzes in der Branche mitzuarbeiten. „Wir appellieren an alle politischen Verantwortlichen ihre Kräfte jetzt nicht in gegenseitige Schuldzuweisungen zu vergeuden, sondern sich konstruktiv an einem umfassenden Nichtraucherschutz nach dem Prinzip der „Wahlfreiheit für alle“ zu beteiligen, Jetzt kann jeder beweisen, wie wichtig ihm Nichtraucherschutz wirklich ist!“, so Hinterleitner.

Wenn es damit gelingt, das Verständnis weiter zu fördern und die Angebote für alle Gästegruppen auszuweiten und zu verbessern, wäre damit allen Beteiligten – vor allem unseren Gästen – am meisten gedient. Österreich hat nun die einmalige Chance, innerhalb der angekündigten Frist von 6 Monaten unter Beweis zu stellen, dass es keiner gesetzlichen Zwangsregelung bedarf, die die private und unternehmerische Freiheit massiv einschränkt und trotzdem ein umfassender Nichtraucherschutz gewährleistet ist.



» Diesen Artikel via Mail weiterempfehlen





Das könnte Sie auch interessieren:

Weitere Beiträge zum Thema: