6. Juli 2010, Reedereien

Bessere Fahrgastrechte bald auch für Schiffspassagiere

Nachdem in der EU die Rechte für Flug- und Bahnreisende gestärkt hat, soll es ab 2012 auch verbindliche Regelungen für Schiffspassagiere geben. Demnach stehen den Reisenden Entschädigungen bei Verspätungen Alternativtransfers oder Verpflegungen zu. Die Leistungen werden fällig, sollte sich eine Fähre mehr als 90 Minuten verspäten; legt ein Schiff mehr als zwei Stunden zu spät ab, wird gar der Ticketpreis erstattet. Längere Verzögerungen ziehen bezahlte Übernachtungen oder alternative Beförderungen nach sich.

Die vom EU-Parlament in Straßburg verabschiedeten Regelungen sind für alle Fluss- und Seeschiffe verbindlich, die mehr als zwölf Personen über eine größere Distanz als 500 Meter transportieren. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben nun bis zum Herbst 2012 in ihr nationales Recht integrieren. (RNO)



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