Kooperation bis 2018: RAG-Beschäftigte können zur Deutschen Bahn wechseln
Die Deutsche Bahn und die RAG Aktiengesellschaft haben für die nächsten Jahre eine Kooperation vereinbart. Damit könnten Mitarbeiter der RAG schon bald Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG sein. Die Personalvorstände von RAG und DB, Peter Schrimpf und Ulrich Weber, unterzeichneten gemeinsam mit den Konzernbetriebsräten in Bottrop die Kooperationsvereinbarung. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2018.
Angesprochen sind diejenigen Mitarbeiter, die nicht bis zur Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus eine Anpassungsregelung in Anspruch nehmen können. Der subventionierte deutsche Steinkohlenbergbau wird bis Ende 2018 sozialverträglich auslaufen. Interessierte RAG-Mitarbeiter, die in den nächsten Jahren vom Wegfall ihres Arbeitsplatzes betroffen sind, können eine klare berufliche Perspektive bei der DB erhalten und die DB gewinnt dadurch in Zeiten steigenden Personalbedarfs langfristig qualifizierte Fachkräfte.
Peter Schrimpf, RAG-Vorstandsmitglied für Personal: „Wir übernehmen damit auch für diese Kollegen Verantwortung, den Einstieg in eine neue berufliche Perspektive zu erleichtern.“ DB-Personalvorstand Ulrich Weber: „Die Kooperation ist eine innovative Sozialpartnerschaft, von der alle Beteiligten profitieren – die Mitarbeiter, die DB und die RAG. Ich freue mich über die tolle Möglichkeit, qualifizierte und engagierte Mitarbeiter gewinnen zu können.“
Ein besonderer Vorteil ist die hohe Vergleichbarkeit der Berufsbilder und der Arbeitsplatzanforderungen in beiden Unternehmen. Bei der RAG arbeiten wie bei der Deutschen Bahn viele Beschäftigte in Berufen wie Elektroniker für Betriebstechnik, Industriemechaniker oder Mechatroniker, aber auch in kaufmännisch-serviceorientierten Berufen wie Industriekaufmann.
„Das Grundverständnis beider Unternehmen ist in erster Linie geprägt von Verantwortung und Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeitern“, so RAG-Vorstand Schrimpf. Die Deutsche Bahn steht vor der Aufgabe, in den nächsten Jahren den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. „Die RAG-Beschäftigten mit ihrem hohen Ausbildungsgrad sind genau die Fachkräfte, die vom Profil her exzellent zu uns passen“, betont DB-Vorstand Weber.
Der Kooperationsvertrag sieht vor, dass die DB für die RAG eine genaue Bedarfsanalyse erstellt, die die RAG mit ihrer Personalplanung abgleicht. Am RAG-Standort Bottrop wird ein Vermittlungsbüro eingerichtet.
Im Vermittlungsbüro können RAG-Mitarbeiter sich über Berufsbilder, Entwicklungswege, die freien Arbeitsplätze und die jeweiligen Regionen informieren, in denen freie Stellen besetzt werden sollen. Im Rahmen des üblichen Bewerbungsverfahrens können Mitarbeiter der RAG, die an einem Wechsel zur DB interessiert sind, sich dann auf freie Stellen bewerben. Sollte vor einem Arbeitgeberwechsel eine Qualifizierungs- oder Umschulungsmaßnahme notwendig sein, wird dies den Mitarbeitern angeboten. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, im Vorfeld eines Wechsels sechs Monate lang den neuen Arbeitsplatz kennen zu lernen.
Peter Schrimpf: „Wir sind sehr froh darüber, dass uns die Deutsche Bahn AG dieses Angebot gemacht hat. Die Sozialverträglichkeit, die wir im Auslaufprozess zugesichert haben, ist kein Selbstläufer. Sie verlangt vom Unternehmen und den Mitarbeitern höchstmögliche Flexibilität.“ Bahn-Vorstand Ulrich Weber: „Bergbau und Bahn arbeiten seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen, die Kooperation ist ein Ausdruck dieser Partnerschaft und ein kleiner Beitrag zum Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen.“ (Deutsche Bahn)
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