2. August 2012, Paris

FKK-Verbot in Paris

Wenn das Thermometer steigt, ist das für Paris-Urlauber und Einheimische noch lange kein Grund, sich im Adamskostüm zu zeigen: Wie die Polizeipräfektur der französischen Kapitale zu verstehen gab, ist allzu viel Freizügigkeit im Grünen oder am Ufer der Seine ein Tabu und gilt als Exhibitionismus – hier ist zumindest Badebekleidung ein Muss.

In den städtischen Parkanlagen oder im staatlichen Schlosspark Jardin du Luxembourg ist das allerdings zu wenig, denn hier ist nicht nur ein „sittliches Benehmen“, sondern auch eine „angemessene Garderobe“ gefragt. Zuwiderhandlungen werden mit 38 Euro Bußgeld geahndet. Wer mit seinem übermäßig freigiebigen Outfit zudem noch „passiven Kundenfang“ erkennen lässt, muss sogar mit einer Strafe von bis zu 3.750 Euro und zwei Monate Haft rechnen. (RNO)



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