10. Juni 2009, Flughäfen Berlin

BBI: Kontrollen gegen Schwarzarbeit

Die Bundesfinanzdirektion Mitte hat gestern eine verdachtsunabhängige Kontrolle im Hinblick auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bei den Bauarbeiten für das BBI-Terminal durchgeführt. Manfred Körtgen, Geschäftsführer Technik/BBI der Berliner Flughäfen: „Wir begrüßen die regelmäßigen Kontrollen des Zolls auf der Baustelle. Mit einem ganzen Maßnahmenbündel kämpfen wir aktiv gegen Schwarzarbeit. So haben wir ein computergestütztes Zugangssicherungssystem für die Baustelle und nicht übertragbare Baustellenausweise mit Lichtbild etabliert. Jedes Unternehmen muss eine Tariftreueerklärung unterzeichnen. Dennoch gilt: Im Kampf gegen die schwarzen Schafe der Baubranche sind die Zollkontrollen unabdingbar.“

Zudem überprüfen die Berliner Flughäfen stichprobenartig in Eigenregie die Einhaltung der rigiden Vorschriften auf der Baustelle. Im Rahmen einer solchen Routinekontrolle stießen die Mitarbeiter der Berliner Flughäfen in den zurückliegenden Wochen auf Unregelmäßigkeiten bei am Terminalbau beteiligten Firmen. Die Berliner Flughäfen informierten hierüber im Mai 2009 den Zoll, übergaben die Unterlagen für weitere Ermittlungen und sprachen die ersten Baustellenverbote aus.

Hintergrund: Die BBI-Baustelle ist derzeit die größte Flughafen-Baustelle Europas. Durch ein ganzes Maßnahmenbündel versuchen die Berliner Flughäfen aktiv, Schwarzarbeit auf der Baustelle einzudämmen. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Berliner Bündnis für Regeln am Bau haben die Berliner Flughäfen ihr Konzept zum Kampf gegen Schwarzarbeit am 7. April 2008 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier die wichtigsten Bestandteile in der Übersicht:

Die gesamte Baustelle ist ein nicht öffentlicher Bereich und daher mit einem Bauzaun abgegrenzt. Die Einfahrten sind durch Tor- und Schrankenanlagen gesichert. Für den Zugang zur Baustelle sind personalisierte Baustellenausweise mit Lichtbild erforderlich.

Zugangssicherungssystem

  • Sicherstellung einer dauerhaften Einzäunung der Baustelle
  • Vollständige Kontrolle an den Ein- und Ausfahrten
  • Elektronische Erfassung aller Zugangsberechtigten
  • Baustellen- und Zaunbestreifung
  • Ausweiskontrollen auf der Baustelle

Personalisierter, nicht übertragbarer Baustellenausweis
Die Mitarbeiter auf der BBI-Baustelle müssen einen Baustellenausweis tragen. Der Ausweis enthält den Namen des Mitarbeiters, das Geburtsdatum und den Namen des Unternehmens, für das der Mitarbeiter tätig ist. Die Baustellenausweise sind mit einem Speichermedium versehen, auf dem Daten und Gültigkeitsdauer des Ausweises gespeichert sind. Baustellenausweise werden nur ausgestellt, wenn Unternehmen für ihre Mitarbeiter folgende Unterlagen vorlegen:

  • Handwerkskarte des Betriebs
  • Gewerbeanzeige des Betriebs
  • Sozialversicherungsausweis der Mitarbeiter
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen
  • Bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung (Bescheinigung E101/102)
  • Mindestlohnerklärung. (Flughafen Berlin-Schönefeld)


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