12. Dezember 2009, ADAC

Wintervorschriften für Autofahrer überall anders

In Deutschland dürfen Autos auf verschneiten oder vereisten Fahrbahnen nur mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld: 20 Euro im Regelfall, werden andere Autofahrer behindert, sogar 40 Euro und einen Flensburgpunkt. Wie andere europäische Länder winterlichen Straßenverhältnissen begegnen, hat der ADAC jetzt in einer Tabelle zusammengestellt.

In Österreich besteht eine ähnliche Regelung wie in Deutschland, sie ist jedoch auf die Zeit vom 1. November bis zum 15. April beschränkt. Bei winterlichen Straßenverhältnissen darf dann nur mit Winterreifen gefahren werden. Ganzjahres- oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, wenn sie die Kennzeichnung „M + S“ tragen. Schneekettenpflicht besteht nur auf Straßen mit gesonderter Beschilderung.

Keine spezielle gesetzliche Vorschrift für Winterreifen gibt es in der Schweiz. Es können jedoch Geldbußen verhängt werden, wenn das Fahren mit ungeeigneter Bereifung zu einer Verkehrsbehinderung führt. Der ADAC empfiehlt deshalb, in den Wintermonaten ausschließlich mit Winterreifen unterwegs zu sein.

Für bestimmte Strecken kann in Frankreich und in Italien die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten kurzfristig – durch entsprechende Beschilderung – vorgeschrieben werden. Im italienischen Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres eine generelle Winterreifenpflicht.

Klare zeitlich begrenzte Regelungen gibt es in Slowenien (Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. März), Finnland (1. Dezember bis Ende Februar), Litauen (1. November bis 1. April) und Estland (1. Dezember bis 31. März) Hier kann je nach Witterung die Frist auf den Zeitraum Oktober bis April ausgedehnt werden.

In den Benelux-Staaten, in Dänemark, Polen, Bulgarien und Norwegen bleibt die Wahl der Reifen dem Autofahrer überlassen. In diesen Ländern darf bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen mit Schneeketten gefahren werden. (adac)



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