Wettbewerbsverzerrung durch geplante Luftverkehrssteuer

In der Diskussion um die geplante Luftverkehrsteuer hinterfragt Jörg Schumacher, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, kritisch die Gründe für das plötzliche Umschwenken des Fraport-Vorstandsvorsitzenden Stefan Schulte. Noch im Juni hatte sich dieser gegen die Luftverkehrsabgabe positioniert. Neuerdings jedoch äußerte sich Schulte gegenüber der Süddeutschen Zeitung (Artikel vom 23.07.2010), er halte den Gesetzentwurf im Grundsatz für akzeptabel – entgegen der ansonsten einmütigen Bekundung der gesamten Branche. Schumacher sieht einen Grund für diesen Meinungswechsel in der klaren Bevorzugung der großen Drehkreuz-Flughäfen und Netzwerk-Fluggesellschaften mit Umsteigeverkehren bei der Ausgestaltung der Steuer.

Der Referentenentwurf für das Luftverkehrsteuergesetz sieht vor, dass Transit- und Transferpassagiere von der Steuer ausgenommen werden. Für deutsche Passagiere gilt dieser Vorteil jedoch nur, wenn bei Umsteigeflügen ein Ticket mit Durchgangstarif erworben wird. Passagiere, die einen Zubringerflug zu einem großen Hub-Flughafen mit einer Fluggesellschaft und einen zweiten Flug ab dem Umsteigeflughafen mit einer anderen Gesellschaft buchen, sollen nicht in den Genuss dieser Vergünstigung kommen. Sie müssen diese Steuer zweimal bezahlen. Darin sieht Schumacher einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil sowohl für den Frankfurter Flughafen, als auch die Lufthansa: „Mehr als 50 Prozent der Passagiere in Frankfurt sind Umsteigepassagiere. Durch diese Steuer wird das System der Netzwerkgesellschaften künstlich gestärkt auf Kosten der Fluggesellschaften und Flughäfen, die andere Geschäftsmodelle wie Punkt-zu-Punkt-Verkehre anbieten. Eine solche Ungleichbehandlung genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes.“

Neueste Ergebnisse
Völlig unverständlich sind für Jörg Schumacher Schultes jüngste Äußerungen zu drohenden Verlusten von Arbeitsplätzen und Nachfrage als Folge der Steuer, die nach dessen Ansicht nicht eintreten werden. „Dies widerspricht völlig den Ergebnissen der aktuellen Untersuchung[1] von Intraplan und ZFL, die im Auftrag u.a. des Flughafenverbandes ADV, deren größtes Mitglied Fraport ist, erstellt wurde. Die Studie geht davon aus, dass die Einführung der Luftverkehrsteuer zu einem Verlust von über 16.000 Arbeitplätzen und 7,2 Millionen Passagieren sowie zu einem Rückgang alleine der Bruttowertschöpfung von 970 Millionen Euro in Deutschland führen wird.“ Dazu kommen laut Studie noch Folgen für die öffentlichen Haushalte wie Ausfälle bei anderen Steuern und der Luftsicherheitsgebühr sowie Ausgabensteigerung bei Arbeitslosengeld. „Dabei hat die Studie nur die Auswirkungen des unmittelbaren Nachfragerückgangs nach Flugreisen durch die Luftverkehrsteuer untersucht. Die Effekte von zu erwartender Angebotskürzungen, etwa wenn Fluggesellschaften heute an deutschen Flughafenstandorten stationierte Flugzeuge ins Ausland verlagern, wurden noch gar nicht berechnet.“ Die zu erwartenden Verluste durch die Einführung der Luftverkehrssteuer überwiegen also die Einnahmen deutlich. Angesichts dieser Erkenntnisse erneuert Schumacher seinen Appell an die Bundesregierung, ganz auf die Luftverkehrsteuer zu verzichten.

[1] Studie „Auswirkungen der Luftverkehrsteuer auf Verkehr und Volkswirtschaft in Deutschland“ erstellt von Intraplan Consult GmbH, München, und Prof. Richard Klophaus (ZFL Zentrum für Recht und Wirtschaft des Luftverkehrs) im Auftrag von ADV (Arbeitsgemeinschaften Deutscher Verkehrsflughäfen), BDF (Bundesverband der deutschen Fluggesellschaften), DRV (Deutscher Reiseverband) und BTW (Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft) vom 22.07.2010. (Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH)



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