Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa
Mildes Urteil für No Angels Sänerin Nadia Benaissa: wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung wurde Benaissa zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit in einer Aids-Hilfe-Einrichtung verurteilt. Nadia Benaissa hatte bereits zum Auftakt des Prozesses gestanden, trotz einer ihr bekannten HIV-Erkrankung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.
Einer ihrer Sexualpartner hatte sich dabei mit dem Virus angesteckt und die Sängerin daraufhin angezeigt. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass Benaissa mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ für die HIV-Infektion ihres ehemaligen Partners verantwortlich sei, da beide einen gleichen, sehr seltenen Virustyp hätten.
Der Prozeß hatte in den letzten Tagen eine große mediale Aufmerksamkeit erfahren. Zum einen lag das sicher am Thema und dem Bekanntheitsgrad der Angeklagten, zum anderen wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob ein HIV-Infizierter seine Sexualpartner über seine Erkrankung aufklären muß. Vor allem verschiedene Aids-Hilfe-Organisationen forderten einen Freispruch für Bernaissa und vertraten die Meinung, dass jeder erwachsene Mensch eine gewisse Eigenverantwortung für seine Gesundheit trage und die Partner von Bernaissa ja auch auf geschützten Sex hätten bestehen können. (RNO)

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FÜR DIE, DIE IM GLASHAUS SITZEN
FÜRSPRACHE:
Aids-Hilfe-Organisationen haben für Nadja Benaissa einen Freispruch gefordert. „Die Strafjustiz muss der Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen“, teilten Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit.
VERTEIDIGUNG:
Die Schweizer Organisation LHIVE erklärte: „Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass Menschen mit HIV/Aids ihre Infektion offenbaren müssen.“ Dennoch werde bestraft, wer seine HIV-Infektion bei sexuellen Kontakten verschweige.
OUTING:
Nicht der eigene falsche Umgang mit Aids, sondern der Umgang mit den Infizierten sei der Grund für ihr Schweigen: „Nadja Benaissa wurde medienwirksam inhaftiert, fremdgeoutet und vorverurteilt.“
VERSÖHNLICHES:
der Prozeßverlauf bewegte sich im Rahmen von Moral und Ethik. Menschenwürde für Nadja Benaissa
FAKT:
die Darmstädter Staatsanwaltschaft zeigte diesmal Fingerspitzengefühl