10. Mai 2011, Flughäfen Berlin

Fristen für Schallschutzanträge um den Flughafen Berlin Brandenburg International

In gerade einmal 13 Monaten wird der neue Flughafen Berlin Brandenburg International in Betrieb genommen: Ab 3. Juni 2012 wird der gesamte Flugverkehr der Hauptstadtregion auf dem BBI konzentriert. Die Anwohner rund um den BBI werden durch ein umfangreiches Schallschutzprogramm mit einem Gesamtvolumen von 140 Millionen Euro geschützt.

Die Berliner Flughäfen empfehlen allen BBI-Anwohnern, ihren Antrag auf Schallschutz bis zum 2. Juni 2011 einzureichen. Dann können die individuellen Maßnahmen bis zur Eröffnung des neuen Flughafens ein Jahr später umgesetzt werden. Natürlich gilt auch weiterhin: Bis fünf Jahre nach BBI-Eröffnung können Schallschutzanträge gestellt werden, also bis Juni 2017.

Das Verfahren von der Antragsstellung bis zur Erstattung der Rechnung ist transparent in sechs einfachen Schritten geregelt und dauert etwa ein Jahr. Anwohnern, die bereits eine Kostenerstattungsvereinbarung (KEV) erhalten haben, empfehlen die Berliner Flughäfen, nach der Unterzeichnung noch in diesem Sommer den baulichen Schallschutz zu beauftragen. Sollten sich zukünftig Änderungen am Anspruch auf Schallschutz – beispielsweise durch Festlegung der BBI-Flugrouten – ergeben, wird dies natürlich auch nachträglich berücksichtigt.

Mitwirkungspflicht der Anwohner
Bei der Umsetzung des BBI-Schallschutzprogramm kommt es auf die Mitwirkung der Anwohner an: Die Anwohner müssen zunächst einen formlosen Antrag auf Schallschutz einreichen und nach Aufforderung durch die Berliner Flughäfen alle notwendigen Unterlagen (u.a. Eigentumsnachweis, Baugenehmigung) zur Verfügung stellen. Bei der Schalltechnischen Objektbeurteilung (STOB) des Wohneigentums durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro sollten die Eigentümer vor Ort die Experten auf Besonderheiten der Wohnung bzw. des Hauses hinweisen. Auch die Beauftragung der bauausführenden Unternehmen liegt in den Händen der Anwohner.

BBI bringt Nettolärmentlastung für die Region
Durch die Schließung der innerstädtischen Flughäfen und die Konzentration des Luftverkehrs auf den neuen Airport BBI kommt es zu einer massiven Lärmentlastung der Region: Im Jahr 2004 waren bei einem Fluggastaufkommen von 15 Millionen Passagieren tagsüber 225.800 Menschen in unserer Region von einem Dauerschallpegel von 55 dB(A) betroffen. Im Jahr 2023 werden es bei doppelt so vielen Passagieren lediglich 59.600 sein (Quelle: Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung, 2006). (Flughafen Berlin-Schönefeld)



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